Pflegegrad 1

Die Pflegegrade werden auf einer Skala von 1 bis 5 gemessen. Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste Grad der Pflegebedürftigkeit und garantiert somit entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Er bezieht sich auf Menschen, die geringfügige Beeinträchtigungen in ihrem täglichen Leben erfahren. Dieser Pflegegrad wird auch als geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bezeichnet.

Wie und warum wird man in Pflegegrad 1 eingestuft?

Um in diesen Pflegegrad eingestuft zu werden, müssen bestimmte Bedingungen vorliegen. Zunächst muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK bzw. seit dem MDK-Reformgesetz von 2019 „nur“ Medizinischer Dienst oder MD) stattfinden. Der MD prüft dabei, inwieweit die potenziell pflegebedürftige Person in der Lage ist, bestimmte alltägliche Handlungen selbstständig durchzuführen. Hierzu gehört zum Beispiel die Körperpflege, das Ankleiden oder das Zubereiten von Mahlzeiten. Die Einstufung erfolgt auf Grundlage eines Punktesystems. Je selbstständiger die potenziell pflegebedürftige Person ist, desto weniger Punkte erhält sie und desto niedriger ist damit der ausgewiesene Pflegegrad. Wenn der MD feststellt, dass eine geringfügige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt (dies erfolgt bei einer Punktzahl von 12,5 bis 27), wird der Antragsteller anhand der Punkte in den Pflegegrad 1 eingestuft. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass dieser Pflegegrad nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für jüngere Personen, die aufgrund von chronischen Erkrankungen oder Unfällen Unterstützung benötigen, infrage kommt.

Welche Leistungen sind bei Pflegegrad 1 möglich?

Obwohl der Pflegegrad 1 der niedrigste mögliche Grad der Einstufung ist, haben Antragsteller dennoch Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Hierzu gehören Pflegeberatungen, die von geschulten Fachkräften durchgeführt werden, um die pflegenden Angehörigen zu unterstützen bzw. zu informieren. Es werden auch Beratungen für eine bessere pflegerische Gesamtversorgung sowie einen möglicherweise benötigten Wohnraumumbau angeboten. Angehörige, Freunde und ehrenamtliche Pflegepersonen haben des Weiteren die Möglichkeit, kostenlose Pflegekurse zu belegen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Geldleistungen bei Pflegegrad 1:
Leistungen des Pflegegrades 1, eine Tabelle

Betreuungsdienst und Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1

Monetäre Unterstützung erfolgt in Form von 125 € pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die unter dem Begriff Betreuungs- und Entlastungsleistungen zusammengefassten Hilfestellungen können individuell ausgewählt werden und variieren je nach Bedarf. Sie können von Leistungen in der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege über die teilweise Übernahme der Kosten für ambulante Pflegedienste bis zur Alltagsbegleitung bei Einkäufen reichen. Auch Kosten für Haushaltshilfen oder Betreuungsgruppen zur Förderung der geistigen und körperlichen Aktivität können hierunter fallen. Unglücklicherweise reichen diese 125 € allerdings nicht aus, wenn eine längere stationäre Kurzzeitpflege vonnöten ist, z. B. in einem Pflegeheim nach einem Krankenhausaufenthalt. Pflegebedürftigen Personen mit dieser Einstufung steht gleichzeitig aber auch kein Geld für Kurzzeitpflege zu. Um diese Versorgungslücke zu schließen, gibt es seit 2016 die sogenannte Überleitungspflege. Sie gestaltet sich analog zur Kurzzeitpflege, die ab Pflegegrad 2 gültig ist. Hierbei bekommt der zu Pflegende für max. 4 Wochen (28 Tage) max. 1.774 Euro (pro Kalenderjahr) Unterstützung.
Darüber hinaus erhalten pflegebedürftige Personen auch bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z. B. Einmalhandschuhe, Schutzschürzen oder Einmal-Bettschutzeinlagen. Hierfür werden bis zu 40 € pro Monat zur Verfügung gestellt. Auch werden medizinische Hilfsmittel teilweise oder komplett erstattet. Hierzu gehören z. B. Rollstühle oder Hörgeräte. Bis zu welchem Betrag eine Förderung greift, ist je nach Fall unterschiedlich. Auch sind nicht alle Hilfsmittel erstattungsfähig. Welche Hilfsmittel erstattungsfähig sind, ist im Hilfsmittelverzeichnis (bei gesetzlich Krankenversicherten) bzw. im Hilfsmittelkatalog (bei privat Krankenversicherten) festgehalten. Zusätzlich zu den genannten Kosten übernimmt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 1 die Kosten für den Hausnotruf bis zu einer monatlichen Höhe von 25,50 €.
Die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum verbessert die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen.
Die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum verbessert die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen.
Auch der barrierefreie Umbau von Wohnungen ist unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem Betrag von maximal 4.000 € pro Gesamtmaßnahme in den Pflegegrad-1-Leistungen enthalten. Bei Wohngruppen erhöht sich dieser Betrag sogar auf bis zu 16.000 €. Diese Voraussetzungen sind genau definiert in § 40 Absatz 4 des Sozialgesetzbuches (SGB) XI. Zusätzlich werden ambulant betreute Wohngruppen bzw. Senioren WGs gefördert und unterstützt. Diese dürfen aus max. 4 Versicherten mit mindestens dem niedrigsten Pflegegrad bestehen. Zusätzlich zu den oben erwähnten 16.000 € bekommen diese einmalig 2.500 € (pro Person) Einrichtungszuschuss sowie monatlich 214 € (für die gesamte Wohngruppe) für die Beschäftigung einer Organisationskraft, welche die zu Pflegenden im Alltag unterstützt. Darüber hinaus kann bei Pflegegrad 1 beim Wohngeld eine Summe von bis zu 1.800 € pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Der Pflegegrad 1 kann auch dazu genutzt werden, um sich auf eine zukünftig erhöhte Pflegebedürftigkeit vorzubereiten. Hierzu gehören zum Beispiel Maßnahmen zur Sturzprophylaxe. Es ist wichtig zu betonen, dass der niedrigste Grad der Pflegebedürftigkeit eine wertvolle Unterstützung für Personen mit geringfügigen Beeinträchtigungen darstellt. Es ist eine Anerkennung der Bedürfnisse von Personen mit geringfügigen Beeinträchtigungen und eine hilfreiche Unterstützungsleistung der Pflegeversicherung und des Staates für diese Gruppe.
Eine Hochstufung auf Pflegegrad 2 erfolgt, wenn sich die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person erhöht hat. Hierfür ist eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erforderlich.

Diese Voraussetzungen für Pflegegrad 1 sind relevant

Welche Voraussetzungen und Punkte für Pflegegrad 1 müssen erfüllt sein? Das sind Fragen, die bei der Beantragung einer Pflegestufe stets im Raum stehen – schließlich möchte man für seine Angehörigen die bestmögliche Unterstützung ermöglichen. Bezeichnend für das Erhalten der Gelder bei Pflegegrad 1 ist die "geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Als Voraussetzung für die Einstufung zu muss die pflegebedürftige Person bei der Begutachtung hinsichtlich ihrer Selbstständigkeit eine Punktzahl zwischen 12,5 und 27 erhalten. Das ist die Voraussetzung für den Erhalt der Leistungen von Pflegegrad 1. Je selbstständiger die jeweilige Person ist, desto weniger Punkte erhält sie.

Bei der Begutachtung werden folgende Punkte für Pflegegrad 1 einbezogen:

Diese Punkte sind für die Bestimmung aller Pflegegrade relevant. Es gibt eine Punkteskala, die mit 12,5 Punkten bei Pflegegrad 1 beginnt und mit 100 Punkten die höchste Stufe erreicht.

Wie kann marta pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1 unterstützen?

Trotz der guten Mobilität von pflegebedürftigen Personen mit dem niedrigsten Pflegegrad wünschen sich viele Angehörige eine zusätzliche Betreuung durch eine Betreuungskraft, um ihre Liebsten bestmöglich zu unterstützen. Eine Betreuungskraft kann bei der Gestaltung des Alltags unterstützen, indem sie bei der Körperpflege, den täglichen Aufgaben oder sozialen Aktivitäten hilft. So trägt sie dazu bei, dass die pflegebedürftige Person körperlich und geistig fit bleibt. Auch bei anderen Alltagssituationen kann die häusliche Betreuung helfen und somit für ein höheres Maß an Sicherheit sorgen. Oft reichen schon kleine Unterstützungen wie Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten, dem Einkaufen von Lebensmitteln oder der Grundreinigung der Wohnung aus.

Eine solche Betreuungskraft kann so maßgeblich zur Lebensqualität pflegebedürftiger Personen beitragen und die Angehörigen entlasten. Denn während viele Aufgaben ohne Betreuung von der Familie erledigt werden, kann die Betreuungskraft genau hier ansetzen. Darüber hinaus wird so das Leben im eigenen Zuhause länger ermöglicht. Und auch das ist ein essenzieller Punkt für die Zufriedenheit im Alter. Die eigenen vier Wände bieten einerseits abwechslungsreiche Tätigkeiten, wie kleine Garten- und Hausarbeiten, die etwa in einem Seniorenheim wegfallen würden. Andererseits bleibt so das bekannte Umfeld bestehen – der vertraute Supermarkt, die sozialen Kontakte und Ähnliches tragen zum Wohlbefinden bei.

Durch die Vermittlung von geeigneten Betreuungskräften über die Plattform von marta können Sie direkt mit Betreuungskräften in Kontakt treten und von einer transparenten Bezahlung profitieren. Sollten Sie bei der Suche nach einer geeigneten Pflegebetreuung Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an das geschulte Team von marta wenden, das Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.

Häufig gestellte Fragen

Hängen der Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad 1 zusammen?

Hängen der Schwerbehinderten
ausweis und Pflegegrad 1 zusammen?

Nein, nicht direkt. Auch als Person mit einem Schwerbehindertenausweis erhält man nicht automatisch den Pflegegrad. Aber viele Menschen mit einer solchen Behinderung benötigen Pflege. Deshalb ist ein Anspruch auf einen Pflegegrad höchstwahrscheinlich gegeben. Dieser muss jedoch ebenfalls bei der Pflegekasse beantragt werden. Pflegegrad 1 entspricht daher auch nicht direkt einem Grad der Behinderung. Auch dieser muss separat beantragt und festgestellt werden.

Wer erhält den Entlastungsbeitrag von 125 € bei Pflegegrad 1?

Wer erhält den Entlastungsbeitrag von 125 € bei Pflegegrad 1?

Bei dem Entlastungsbeitrag handelt es sich um eine Unterstützung für die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger. Er kann für die Nutzung von Kurzzeitpflege, ambulanten Pflegediensten und ähnlichem genutzt werden und soll auch pflegende Angehörige entlasten. Den Beitrag bekommen Betroffene als Erstattung, das bedeutet, es müssen entsprechende Belege für die Leistungen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Aber: Nach der Feststellung eines Pflegegrades ist auch die Haushaltshilfe durch Angehörige möglich. Das heißt, der Entlastungsbeitrag kann auch gezahlt werden, wenn Angehörige bei der Haushaltsführung helfen.

Werden Taxifahrten bei Pflegegrad 1 zum Arzt oder anderen Terminen übernommen?

Werden Taxifahrten bei Pflegegrad 1 zum Arzt oder anderen Terminen übernommen?

Für Pflegebedürftige dieses Grades ist die Erstattung der Fahrtkosten mit dem Taxi zu einem ärztlichen Termin nicht möglich. Lediglich tatsächliche Krankentransporte können von der Krankenkasse bei Notwendigkeit übernommen werden.

Wer erhält den Entlastungsbeitrag von 125 € bei Pflegegrad 1?

Wer erhält den Entlastungsbeitrag von 125 € bei Pflegegrad 1?

Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad eingestuft wird, desto umfangreicher sind auch die Leistungen. Während Pflegegrad 1 einen geringen Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bestätigt, ist es bei Pflegegrad 2 ein erheblicher Grad. Hier wird zwischen 27 und 47,5 Punkte bewertet. Grundsätzlich steigen dadurch die möglichen Leistungen und die Beträge für Pflegegeld, Sachleistungen, Kurzzeitpflege und Co.