Die über marta gebuchten Leistungen ihrer Betreuungskraft können Sie sich größtenteils über die Pflegekasse erstatten lassen oder von den Steuern absetzen. Bei unseren Preisen und Abrechnungen legen wir großen Wert auf Transparenz. Sie können genau einsehen, wie viel Ihre Betreuungskraft verdient und welche Summe an marta gezahlt wird.
Taggenaue Abrechnung
Nach Ihrem Bedarf
Faire Bezahlung
Für Ihre Betreuungskraft
Keine Versteckten Kosten
Transparent und einfach
Pflegegeld
316-901€ pro Monat
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
bis zu 2.418€ jährlich
Steuern
bis zu 4.000€ jährlich
Die über marta gebuchten Leistungen ihrer Betreuungskraft können Sie sich größtenteils über die Pflegekasse erstatten lassen oder von den Steuern absetzen. Bei unseren Preisen und Abrechnungen legen wir großen Wert auf Transparenz. Sie können genau einsehen, wie viel Ihre Betreuungskraft verdient und welche Summe an marta gezahlt wird.
Taggenaue Abrechnung
Nach Ihrem Bedarf
Faire Bezahlung
Für Ihre Betreuungskraft
Keine Versteckten Kosten
Transparent und einfach
Pflegegeld
316-901€ pro Monat
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
bis zu 2.418€ jährlich
Steuern
bis zu 4.000€ jährlich
Betreuungskräfte bewerben sich direkt bei Ihnen auf Basis der detaillierten Bedarfsanalyse und bestimmen den Preis Ihrer Leistung selber.
Wir legen ganz offen dar, was Ihre Betreuungskraft verdient und was wir für die Dienstleistung berechnen. Sie erhalten am Ende jeden Monats eine Rechnung, in der sie dies einsehen können. Sie haben dann 5 Tage Zeit, das Geld per Banküberweisung direkt an Ihre Betreuungskraft zu überweisen.
Wir suchen nach der richtigen Unterstützung für Sie und stellen Ihnen auf Basis Ihrer individuellen Situation eine Betreuungskraft vor. Wenn Sie einen Vorschlag akzeptieren, schließen wir einen Dienstleistungsvertrag ab.
Sie überweisen monatlich das Gehalt direkt an Ihre Betreuungskraft. Bei abweichende Einsatzzeiten zahlen Sie keinen vollen Monat. Wir rechnen die Einsatzzeit Taggenau ab.
Lassen Sie sich den Großteil der Pflegekosten zurückerstatten. Ab Pflegegrad 2 haben Sie mehrere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.
Wir suchen nach der richtigen Unterstützung für Sie und stellen Ihnen auf Basis Ihrer individuellen Situation eine Betreuungskraft vor. Wenn Sie einen Vorschlag akzeptieren, schließen wir einen Dienstleistungsvertrag ab.
Sie überweisen monatlich das Gehalt direkt an Ihre Betreuungskraft. Bei abweichende Einsatzzeiten zahlen Sie keinen vollen Monat. Wir rechnen die Einsatzzeit Taggenau ab.
Lassen Sie sich den Großteil der Pflegekosten zurückerstatten. Ab Pflegegrad 2 haben Sie mehrere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.
Wir legen ganz offen dar, was Ihre Betreuungskraft verdient und was wir für die Dienstleistung berechnen. Sie erhalten am Ende jeden Monats eine Rechnung, in der sie dies einsehen können. Sie haben dann 5 Tage Zeit, das Geld per Banküberweisung direkt an Ihre Betreuungskraft zu überweisen.
In Deutschland, jede pflegebedürftige Person, die zu Hause gepflegt wird, hat einen Anspruch auf Pflegegeld.
Dies gilt auch für die Pflege durch ausländische Betreuungskräfte.
Die Höhe des Betrags liegt zwischen 316,00 und 901,00 Euro im Monat und wird vom jeweiligen Pflegegrad abhängig gemacht.
Alle Betroffenen ab dem zweiten Pflegegrad und höher, haben Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese können pro Kalenderjahr für 6 bzw. 8 Wochen geltend gemacht werden. Für diesen Zeitraum werden 50% des Pflegegeld weiter gezahlt. Es bestehen auch Möglichkeiten beide Leistungen zu kombinieren.
“Haushaltsnahe Leistungen” sind Dienstleistungen im privaten Rahmen. Darunter zählt in der Regel auch die häusliche 24-Stunden Pflege durch private Pflegekräfte. Als haushaltsnahe Leistung können bis zu 20% der Dienstleistungs- Rechnung abgesetzt werden. Maximal werden jährlich bis zu 4.000 Euro geltend gemacht.