
Wie die Bezeichnung schon ausdrückt, wird diese Leistung nur für einen bestimmten Zeitraum genehmigt und dauert in der Regel ein paar Tage bis mehrere Wochen. Die exakte Dauer hängt von den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person und den Umständen ab. Grundsätzlich ist diese Pflegeleistung auf eine Dauer von acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt.
All das sind Gründe, Kurzzeitpflege zu beantragen. Diese Form der Betreuung kann also in vielen Situationen unterstützend zur Seite stehen und pflegebedürftige Menschen aus Ihrer Familie bei der Regeneration begleiten. Häufig kommt jedoch ein Problem auf: Es ist schwierig, einen freien Platz in der Kurzzeitpflege zu finden. Statt in Heimen nachzufragen, können Sie bei marta einfach und kostenlos eine zuverlässige Betreuungskraft finden.
Hat man Anspruch auf Kurzzeitpflege ohne festgelegten Pflegegrad? Ja. Unter gewissen Umständen ist es möglich, auch ohne Pflegegrad eine solche Pflege zu beantragen. Wenn Menschen nur übergangsweise nach einem Unfall auf pflegerische Hilfe angewiesen sind, können sie eine Übergangspflege in Anspruch nehmen.
Zweck
Kurzzeitpflege ist für Personen gedacht, die aufgrund einer vorübergehenden Verschlechterung ihres Gesundheitszustands eine intensivierte Pflege benötigen, zum Beispiel nach eine Krankenhausaufenthalt
Verhinderungspflege ist für diejenigen gedacht, die regelmäßig Pflege benötigen, aber aufgrund einer unvorhergesehenen Abwesenheit ihrer regulären Pflegekräfte eine Ersatzpflege benötigen, zu Beispiel durch Krankheit oder Urlaub.
Dauer
Bis zu ca. acht Wochen
Bis zu ca. acht Wochen
Was kostet die Kurzzeitpflege – und wer zahlt sie? Das ist eine wesentliche Frage, wenn es um die Betreuung von Familienangehörigen und das Finden freier Plätze zur Kurzzeitpflege geht. Wir haben gute Nachrichten für Ihre Familie: Die Kosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Hierbei spielt der Pflegegrad eine wichtige Rolle, da dieser den Umfang der finanziellen Unterstützung durch die Krankenversicherung bestimmt. Je nach Pflegegrad können unterschiedliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad.
Generell wird das Pflegegeld erst ab dem Pflegegrad 2 gezahlt. Eine Kurzzeitpflege für Pflegegrad 1 wird in der Regel nicht genehmigt, ebenso wenig werden Kosten aus der Verhinderungspflege gedeckt. Allerdings haben die Familien in diesem Fall Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € (ab Pflegegrad 1).
Wenn Sie eine Kurzzeitpflege für Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 beantragen, stehen Ihnen seit Juli 2025 Kurzzeit- und Verhinderungspflege als gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Diesen Betrag können Sie flexibel auf beide Leistungen verteilen – die früheren getrennten Budgets und die Übertragungsgrenze entfallen. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt; der volle Tagessatz wird für den ersten und den letzten Tag gezahlt.
Schneller & einfacher geht es nicht
Wir kennen Ihre Situation aus unseren eigenen Familien. Und tun deshalb jeden Tag alles dafür, die Suche für Sie einfach zu machen.
Vergleichen & sparen
Transparent Betreuungskraftprofile vergleichen und dadurch immer Betreuung zum fairen Preis finden.
Mit gutem Gefühl entscheiden
Bei marta können Sie Betreuungskräfte immer vorab und kostenlos per Telefon / Videoanruf kennenlernen.
Kurzzeitpflege ist eine wertvolle Lösung für Familien, die kurzfristig Pflegeunterstützung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen benötigen. marta, die führende Plattform für die Vermittlung von zuverlässigen 24-Stunden-Betreuungskräften, hilft bei der Suche nach einer Betreuungskraft für die Pflege im eigenen Zuhause. Die Leistungen der Pflegekräfte erleichtern Ihren Angehörigen den Alltag und ermöglichen das fortlaufende Leben in den eigenen vier Wänden.
Über die Plattform marta hat Ihre Familie es leicht, für die Kurzzeitpflege freie Plätze zu finden. Über die Seite oder die marta App auf dem Handy haben Sie Zugriff auf alle Profile der Betreuungskräfte, die derzeit verfügbar sind und innerhalb weniger Tage bei Ihnen vor Ort sein können. Anhand der detaillierten und geprüften Profile wissen Sie schon im Voraus, welche Erfahrungen die Betreuungskräfte mitbringen und welche Sprachen sie sprechen. Auch können Sie immer vor Vertragsabschluss mit einer Betreuungskraft telefonieren, um sich selbst einen Eindruck zur Sympathie und den Deutschkenntnissen zu machen. In nur wenigen Schritten finden Sie auf diesem Wege eine geeignete Betreuungsperson für die Pflege im eigenen zu Hause. Wie lange die Betreuung andauert, stimmen Sie individuell miteinander ab.