Eine liebevolle Bindung zwischen einer Betreuungskraft und einer Seniorin

Kurzzeitpflege: Darum geht es

Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung – das sind Situationen, die das alltägliche Leben ganz schön aus der Bahn werfen können. Gerade bei älteren Menschen, die allein leben, wird der Alltag nun eine unüberwindbare Herausforderung. Familien sind deshalb in solchen Situationen vorübergehend auf besondere Unterstützung angewiesen. In diesem Fall haben sie Anspruch auf eine Kurzzeitpflege – doch freie Plätze zu finden, gestaltet sich spontan oft schwer. Über marta erhalten Familien innerhalb weniger Tage kompetente Betreuungskräfte, die eine Pflege zu Hause sicherstellen. Nach einer kurzen Registrierung haben Sie kostenfrei Zugriff auf zahlreiche Profile von erfahrenen Betreuungskräften. Damit bekommen Sie eine dankbare Alternative zum Pflegeplatz im Heim.
Aber worum geht es genau bei dieser Form der Pflege? Wie findet man einen Platz? Alle Fragen rund um die Kurzzeitpflege mit und ohne Pflegegrad klären wir hier.

Inhaltsverzeichnis

1. Definition: Was ist Kurzzeitpflege?
2. Wer kann die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen
3. Leistungen der Kurzzeitpflege
4. Unterschiede zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
5. Kosten und Kostenübernahme für die Kurzzeitpflege
6. Kurzzeitpflege beantragen
7. Probleme bei der Kurzzeitpflege - einen freien Platz finden
8. Marta unterstützt Sie auch bei der Kurzzeitpflege
9. Für die Kurzzeitpflege freie Plätze finden mit marta

Lesezeit: 3 Minuten

Definition: Was ist die Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflegeform, bei der pflegebedürftige Personen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung betreut werden. Sie richtet sich an Menschen, die durch kurzfristig auftretende Krankheiten, Unfälle oder andere Beeinträchtigungen Hilfe benötigen. Oft entsteht eine akute Notsituation nach einem Sturz oder einem Krankenhausaufenthalt, sodass etwa die Betreuung durch den ambulanten Pflegedienst nicht mehr ausreicht. Diese Form der Pflege soll Betroffenen und deren Familien helfen, sich auf Veränderungen im Alltag einzustellen. In der Regel werden Pflegebedürftige für die Zeit in einem Pflegeheim untergebracht, weil sie rundum auf Unterstützung angewiesen sind bzw. immer eine Betreuungsperson in der Nähe sein sollte, die im Notfall hilft. Das ist aber nicht die einzige Möglichkeit: Auch eine 24-Stunden-Pflege ist eine wertvolle Alternative zur Kurzzeitpflege.

Wie lange geht die Kurzzeitpflege?

Wie die Bezeichnung schon ausdrückt, wird diese Leistung nur für einen bestimmten Zeitraum genehmigt und dauert in der Regel ein paar Tage bis mehrere Wochen. Die exakte Dauer hängt von den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person und den Umständen ab. Grundsätzlich ist diese Pflegeleistung auf eine Dauer von acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt.

2. Wer kann die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?

Diese Form der Pflege ist für Menschen geeignet, die vorübergehend nicht allein leben können, aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen. Die Pflege und Betreuung über einen kurzen Zeitraum soll die Menschen unterstützen, auf Dauer wieder in einen selbstständigen Alltag zu finden. Es gibt natürlich verschiedene Situationen, die diese Art der Pflege notwendig machen können – hier nur einige Beispiele:
Pflegende Angehörige sind verhindert: Wer Angehörige pflegt, gibt diesen ein großes Stück Lebensqualität. Es kann jedoch sein, dass das jeweilige Familienmitglied vielleicht selbst einmal erkrankt oder aus verschiedenen Gründen abwesend ist.

Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt: Nach einem Krankenhausaufenthalt kann während der Genesungszeit ein erhöhter Pflegeaufwand bestehen. Um in die gewohnte Umgebung zu Hause zurückzukehren, muss eine 24-Stunden-Pflege organisiert werden, da das Leben allein noch nicht wieder möglich ist. Die Betreuungskraft kann die Rehabilitation unterstützen und so eine sichere Rückkehr in den gewohnten Alltag ermöglichen.

Unterstützung nach einem Unfall oder einer Operation: Hier wird akut Pflege benötigt, da die Menschen allein noch nicht zu Hause leben können. In solchen Zeiten kann die Kurzzeitpflege eine wertvolle Unterstützung sein und nicht nur bei der Haushaltsführung helfen, sondern ebenso bei der Remobilisation.

Pflegebedarf durch Erkrankungen: Chronische Erkrankungen können die Lebensqualität stark beeinflussen. Wenn sich der Gesundheitszustand bei einem Menschen aus Ihrer Familie akut verschlechtert, kann eine kurzfristige Pflege im Alltag helfen und die Person betreuen, bis das eigenständige Leben wieder möglich ist.

All das sind Gründe, Kurzzeitpflege zu beantragen. Diese Form der Betreuung kann also in vielen Situationen unterstützend zur Seite stehen und pflegebedürftige Menschen aus Ihrer Familie bei der Regeneration begleiten. Häufig kommt jedoch ein Problem auf: Es ist schwierig, einen freien Platz in der Kurzzeitpflege zu finden. Statt in Heimen nachzufragen, können Sie bei marta einfach und kostenlos eine zuverlässige Betreuungskraft finden.

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad - ist das möglich?

Hat man Anspruch auf Kurzzeitpflege ohne festgelegten Pflegegrad? Ja. Unter gewissen Umständen ist es möglich, auch ohne Pflegegrad eine solche Pflege zu beantragen. Wenn Menschen nur übergangsweise nach einem Unfall auf pflegerische Hilfe angewiesen sind, können sie eine Übergangspflege in Anspruch nehmen.

Leistungen der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege beinhaltet viele Leistungen. Dazu gehören:

Wie eine Kurzzeitpflege abläuft und welche Dienstleistungen notwendig sind, kann flexibel an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Die Individualität der Pflege hängt immer auch von dem Rahmen ab. In einem Heim etwa hat das Personal wesentlich weniger Zeit für die Patient:innen als eine einzelne Betreuungskraft bei der 24-Stunden-Pflege zu Hause.

Unterschiede zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Beides sind Formen der Pflege, die vorübergehende Unterstützung für pflegebedürftige Menschen bieten. Es gibt von Seiten der Kranken- und Pflegekassen eine klare Trennung zwischen einer Kurzzeit- und einer Verhinderungspflege. Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vorübergehende stationäre Pflege in einer anerkannten Pflegeeinrichtung. Die Verhinderungspflege wird dann beantragt, wenn sich eine Pflegeperson aus verschiedenen Gründen kurzfristig nicht mehr um die pflegebedürftige Person kümmern kann. Hier ein Vergleich der beiden Pflegeformen:
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege

Zweck

Kurzzeitpflege ist für Personen gedacht, die aufgrund einer vorübergehenden Verschlechterung ihres Gesundheitszustands eine intensivierte Pflege benötigen, zum Beispiel nach eine Krankenhausaufenthalt

Verhinderungspflege ist für diejenigen gedacht, die regelmäßig Pflege benötigen, aber aufgrund einer unvorhergesehenen Abwesenheit ihrer regulären Pflegekräfte eine Ersatzpflege benötigen, zu Beispiel durch Krankheit oder Urlaub.

Dauer

Bis zu ca. acht Wochen

Bis zu ca. acht Wochen

Kosten und Kostenübernahme für Kurzzeitpflege

Was kostet die Kurzzeitpflege – und wer zahlt sie? Das ist eine wesentliche Frage, wenn es um die Betreuung von Familienangehörigen und das Finden freier Plätze zur Kurzzeitpflege geht. Wir haben gute Nachrichten für Ihre Familie: Die Kosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen. Hierbei spielt der Pflegegrad eine wichtige Rolle, da dieser den Umfang der finanziellen Unterstützung durch die Krankenversicherung bestimmt. Je nach Pflegegrad können unterschiedliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad.

Generell wird das Pflegegeld erst ab dem Pflegegrad 2 gezahlt. Eine Kurzzeitpflege für Pflegegrad 1 wird in der Regel nicht genehmigt, ebenso wenig werden Kosten aus der Verhinderungspflege gedeckt. Allerdings haben die Familien in diesem Fall Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € (ab Pflegegrad 1).

Eine Kombination aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist möglich

Wenn Sie eine Kurzzeitpflege für Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 beantragen, stehen Ihnen seit Juli 2025 Kurzzeit- und Verhinderungspflege als gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Diesen Betrag können Sie flexibel auf beide Leistungen verteilen – die früheren getrennten Budgets und die Übertragungsgrenze entfallen. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt; der volle Tagessatz wird für den ersten und den letzten Tag gezahlt.

Wie kann ich die Pflege beantragen?

Bevor Sie für die Kurzzeitpflege freie Plätze finden, müssen Sie diese erst beantragen. Die Betreuung können Sie für das pflegebedürftige Familienmitglied direkt bei der Pflegekasse beantragen – im Falle eines Krankenhausaufenthaltes unterstützt auch der soziale Dienst. Sollte der Hausarzt die vorübergehende Pflege verschrieben haben, dann wenden Sie sich mit einem Antrag direkt an Ihre Krankenkasse. Für die Beantragung der Kostenübernahme müssen Sie auf dem Formular konkrete Angaben zum Pflegebedürftigen, zum Zeitraum und der ausgewählten Einrichtung machen.

Probleme bei der Kurzzeitpflege - einen freien Platz finden

Selbst, wenn alle Voraussetzungen für die Beantragung der Kurzzeitpflege erfüllt sind, ist ein Pflegeplatz nicht selbstverständlich. Die Pflegeheime haben nur sehr begrenzte Zimmer, die schnell belegt sind. Hinzu kommt der Personalmangel, der zusätzlich zur Begrenzung der Kapazitäten beiträgt. Die Betreuung wird meistens sehr spontan benötigt, wenn Pflegebedürftige nach einem Sturz nicht mehr ausreichend betreut werden, beispielsweise durch den Pflegedienst, der einmal am Tag kommt. Der Umzug in ein Heim ist gerade für ältere Menschen aber immer mit viel Skepsis verbunden: Sie verlassen die gewohnte Umgebung, verlieren dadurch die sozialen Kontakte und natürlich auch sinnvolle Tätigkeiten, die sie eigentlich zu Hause täglich ausüben. All das sind Faktoren, die die Suche nach einem freien Platz für die Pflege erschweren.

Die Alternative zu Betreuung im Heim

Der Kurzzeitpflegeplatz im Heim bringt viele Nachteile mit sich. Viele Familien wünschen sich außerdem, dass ihre Angehörigen weiterhin in der gewohnten Umgebung bleiben können. In diesem Fall ist es möglich, über marta liebevolle Betreuungskräfte zu finden und diese zumindest teilweise aus den Mitteln der Verhinderungspflege zu finanzieren. Auf der Plattform finden Familien passende Betreuungskräfte, die sie anhand aussagekräftiger Profile auswählen können. Die Betreuungspersonen arbeiten selbstständig und bieten den Familien faire Preise für die Betreuungsleistungen an. Es gibt keine versteckten Kosten. Insgesamt ist eine Erstattung der Leistungen durch die Pflegeleistung in Höhe von bis zu 17.239 € möglich, wenn Sie die Leistungen aus dem Pflegegeld, der Kurzzeit- und Verhinderungspflege und der steuerlichen Vergünstigung miteinander kombinieren.
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Für die Kurzzeitpflege freie Plätze finden mit marta

Kurzzeitpflege ist eine wertvolle Lösung für Familien, die kurzfristig Pflegeunterstützung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen benötigen. marta, die führende Plattform für die Vermittlung von zuverlässigen 24-Stunden-Betreuungskräften, hilft bei der Suche nach einer Betreuungskraft für die Pflege im eigenen Zuhause. Die Leistungen der Pflegekräfte erleichtern Ihren Angehörigen den Alltag und ermöglichen das fortlaufende Leben in den eigenen vier Wänden.

Wie finde ich eine 24-Stunden-Betreuungskraft mit marta?

Über die Plattform marta hat Ihre Familie es leicht, für die Kurzzeitpflege freie Plätze zu finden. Über die Seite oder die marta App auf dem Handy haben Sie Zugriff auf alle Profile der Betreuungskräfte, die derzeit verfügbar sind und innerhalb weniger Tage bei Ihnen vor Ort sein können. Anhand der detaillierten und geprüften Profile wissen Sie schon im Voraus, welche Erfahrungen die Betreuungskräfte mitbringen und welche Sprachen sie sprechen. Auch können Sie immer vor Vertragsabschluss mit einer Betreuungskraft telefonieren, um sich selbst einen Eindruck zur Sympathie und den Deutschkenntnissen zu machen. In nur wenigen Schritten finden Sie auf diesem Wege eine geeignete Betreuungsperson für die Pflege im eigenen zu Hause. Wie lange die Betreuung andauert, stimmen Sie individuell miteinander ab.

Häufige Fragen zur Kurzzeitpflege

Wie viel zahlt die Pflegekasse für die Kurzzeitpflege 2026?

Seit Juli 2025 stehen Kurzzeit- und Verhinderungspflege als gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung (ab Pflegegrad 2). Diesen Betrag können Sie flexibel auf beide Leistungen verteilen.

Wie lange kann man Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?

Die Kurzzeitpflege ist auf bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr begrenzt. Sie wird vorübergehend in einer stationären Einrichtung geleistet, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?

Kurzzeitpflege findet vorübergehend in einer stationären Einrichtung statt. Verhinderungspflege ersetzt die Pflegeperson zu Hause, wenn sie verhindert ist. Seit Juli 2025 teilen sich beide Leistungen den gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.

Bekommt man Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad?

Die reguläre Kurzzeitpflege setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus. Ohne Pflegegrad kann nach einem Krankenhausaufenthalt eine Übergangspflege über die Krankenkasse infrage kommen, wenn vorübergehend pflegerische Hilfe nötig ist.

Wird das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege weitergezahlt?

Ja. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte (50 %) weitergezahlt, für bis zu acht Wochen im Jahr. Für den ersten und letzten Tag wird der volle Tagessatz gezahlt.

Was ist der Entlastungsbetrag und wie hoch ist er?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Er kann unter anderem für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.

Quellen

  1. Bundesgesundheitsministerium (BMG): Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (seit 1. Juli 2025). bundesgesundheitsministerium.de (letzter Abruf: Juni 2026)
  2. Verbraucherzentrale: Pflegeleistungen – Änderungen 2025. verbraucherzentrale.de (letzter Abruf: Juni 2026)
  3. § 42 SGB XI (Kurzzeitpflege). gesetze-im-internet.de

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