Wie lange dauert ein Antrag auf Betreuung?

Ist eine angehörige Person nicht mehr in der Lage, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen, wird eine gesetzliche Betreuung nötig. Über den Antrag entscheidet das vorsitzende Amtsgericht (Betreuungsgericht) und berücksichtigt hierbei die individuellen Umstände des Einzelfalls. Stellen Sie beispielsweise einen Antrag auf gesetzliche Betreuung für Angehörige, müssen einige Nachweise erbracht werden. Bis die Betreuung schließlich in Kraft tritt, kann wertvolle Zeit verstreichen. Deshalb sollten Sie frühzeitig berücksichtigen, wie lange ein Antrag auf Betreuung dauert.

Was gibt es sonst noch über den Antrag auf Betreuung, abgesehen von der Dauer, zu wissen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und helfen Ihnen dabei, den Antrag auf Betreuung richtig in die Wege zu leiten.

Inhaltsverzeichnis

Lesezeit: 8 Minuten

Wann bekommt man einen Betreuer und wer muss die Betreuung beantragen?

Sind volljährige Menschen nicht mehr zur rechtlichen Vertretung ihrer eigenen Interessen in der Lage, übernimmt ein:e gesetzliche:r Betreuer:in diese Aufgaben. Beantragen können dies Angehörige, aber auch die betroffene Person selbst. Liegt eine körperliche Beeinträchtigung vor, ohne dass die geistige Entscheidungsgewalt beeinträchtigt ist, muss der Antrag von dem:der Betroffenen selbst kommen. In beiden Fällen ist zu beachten, wie lange ein solcher Antrag auf Betreuung dauern kann. Bei zwingender Notwendigkeit ist es möglich, das Betreuungsverfahren von Amts wegen einzuleiten. Doch auch hier verstreicht Zeit, bis ein Antrag auf Betreuung genehmigt ist.

Wir haben für Sie einige Gründe zusammengefasst, weswegen die Beantragung einer gesetzlichen Betreuung denkbar ist:

Organische Ursachen können eine Depression begünstigen

  • Pflegebedürftigkeit von Angehörigen
  • Diagnostizierte Demenz
  • Psychische Erkrankungen, die eine freie Willensbildung unmöglich machen
  • Überforderung bei der Lebensführung aus Altersgründen
  • Geistige Beeinträchtigungen (unabhängig von Erkrankungen)
Eine nette Seniorin mit einer Brille sitzt auf einem Stuhl

Die gesetzliche Betreuung ist in Deutschland noch immer mit Ängsten und Sorgen verbunden. Betroffene befürchten, dass sie entmündigt werden und wehren sich gegen die Bereitstellung. Tatsächlich dient der:die Betreuer:in lediglich dazu, die betreuungsbedürftige Person im Alltag zu unterstützen und wohlgefährdende Entscheidungen abzuwehren. Viele Senior:innen können heute bis ins hohe Alter in den eigenen vier Wänden leben, Betreuung ohne Heim spielt hierbei eine wichtige Rolle.

Ablauf des Betreuungs-Verfahrens: Schritt-für-Schritt den Antrag auf Betreuung richtig in die Wege leiten

Wie lange der Antrag auf Betreuung dauert, hängt maßgeblich von den allgemeinen Umständen ab. Stellt die betroffene Person ihn selbst, wird das Bewilligungsverfahren beschleunigt. Deutlich länger dauert der Antrag auf Betreuung, wenn sich Ihr:e Angehörige:r aktiv dagegen wehrt oder nicht einverstanden ist. Hier kann es hilfreich sein, im Vorfeld miteinander zu sprechen und die Notwendigkeit zu erklären. Sofern geistige Klarheit vorherrscht, lässt sich beispielsweise ein Antrag auf Betreuung der Mutter oder des Vaters durch Zusprache und gemeinsame Besprechungen ohne Ärger und Angst umsetzen. Diese Zeit muss jedoch mit berücksichtigt werden, wenn es darum geht, wie lange ein Antrag auf Betreuung dauert.

Sie erfahren jetzt Schritt für Schritt, wie das Prozedere abläuft und wie lange ein Antrag auf Betreuung in verschiedenen Szenarien dauern könnte.

Schritt 1: Anregung einer Betreuung

Müssen Sie die Betreuung für Angehörige beantragen, regen Sie diese beim Betreuungsgericht zunächst an. Der Antrag selbst wird nicht durch Sie, sondern wahlweise von Amts wegen oder durch die Betroffenen selbst gestellt.

Wie lange der Antrag auf Betreuung dauert, ist auch von der Begründung abhängig. Legen Sie möglichst detailliert dar, warum Sie ein Betreuungsverfahren anregen und welche (gesundheitlichen) Gründe dafür sprechen. Untermauern Sie die Aussagen mit ärztlichen Attesten oder Stellungnahmen durch den:die betreuende:n Arzt:Ärztin.

Ihre Anregung reichen Sie schriftlich beim zuständigen Betreuungsgericht ein oder geben sie dort direkt zu Protokoll.

Schritt 2: Die Überprüfung der Anregung

Wie lange der Antrag auf Betreuung dauert, ist auch von der Begründung abhängig. Legen Sie möglichst detailliert dar, warum Sie ein Betreuungsverfahren anregen und welche (gesundheitlichen) Gründe dafür sprechen. Untermauern Sie die Aussagen mit ärztlichen Attesten oder Stellungnahmen durch den:die betreuende:n Arzt:Ärztin.

Schritt 3: Festlegung der nötigen Betreuungsbereiche

Kommt das Gericht zu dem Entschluss, dass eine Betreuung nötig sein könnte, legt es gemeinsam mit Ihnen und Ihrem:Ihrer Angehörigen die nötigen Betreuungsbereiche fest. Wie umfassend diese sind, hängt von weiteren Faktoren ab. Gibt es bereits Betreuungspersonen im nahen Umfeld (Betreuung ohne Heim) und drehen sich die Aufgaben nur um finanzielle Aspekte, dauert der Antrag auf Betreuung oft kürzer.

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, eine Person als Betreuer:in vorzuschlagen, auch sich selbst. Das Gericht prüft, ob die nötige Eignung vorliegt.

Schritt 4: Bei Weigerung von betroffenen Personen kommt es zur Anhörung

Die größte Herausforderung im Betreuungsverfahren ist die Weigerung der betroffenen Person selbst. Spricht sie sich klar gegen eine Betreuung aus, muss die freie Willensbildung überprüft werden. Ist diese intakt, gibt es keine Möglichkeit, eine:n gesetzliche:n Betreuer:in zu ernennen. Ist die Willensbildung hingegen eingeschränkt, kann das Gericht einen Beschluss erlassen und die Betreuung dennoch installieren. Wie lange der Antrag auf Betreuung dauert, hängt maßgeblich von den Umständen ab. Sind alle Parteien einverstanden, kann die Einrichtung innerhalb weniger Tage bis Wochen erfolgt sein.

Beispiel anhand eines Antrags auf Betreuung bei Demenz bei Angehörigen – Gibt es Besonderheiten?

Die Diagnose Demenz ist ein herber Einschnitt ins Familienleben und bringt einige Notwendigkeiten mit sich. Da sich die Symptome erst über einen längeren Zeitraum entwickeln, haben Sie Handlungsspielraum. Damit der Antrag auf Betreuung im Notfall nicht zu lange dauert, sorgen Sie vor.

Eine sogenannte Betreuungsverfügung ermöglicht Ihnen und Ihren Angehörigen festzulegen, wer im Fall von mangelnder Willensbildung die Aufgaben der rechtlichen Betreuung übernimmt. Dieses Dokument reichen Sie im Rahmen der Antragstellung bei Gericht ein; in der Regel wird die genannte Person dann zum:zur Betreuer:in ernannt.

Tipp: Lassen Sie sich von dem:der behandelnden Arzt:Ärztin bestätigen, dass die Betreuungsverfügung bei geistiger Klarheit der betroffenen Person unterzeichnet wurde.

Eilantrag zur Betreuung – Das Krankenhaus kann oft helfen!

Es gibt Situationen, in denen eine schnelle Entscheidung nötig ist. Durch unvorhergesehene Ereignisse (Schlaganfall, Herzinfarkt, Unfall) kann es schon während des Krankenhausaufenthalts nötig werden, eine Betreuungsperson zu ernennen. Die Ärzt:innen im Krankenhaus können eine Eilbetreuung beantragen, wenn das Wohlergehen der betroffenen Person unmittelbar davon abhängt. Mit dem Hinweis auf "Gefahr im Verzug" regt das Krankenhaus an, das Betreuungsverfahren als Eilverfahren einzuleiten und eine:n vorübergehende:n Betreuer:in zur Seite zu stellen. Diese:r wird zunächst für ein halbes Jahr ernannt, während dieser Zeit prüft das Gericht die Antragstellung und Notwendigkeit auf klassischem Wege.

Vorläufige Betreuung: Die Sicherheit steht an erster Stelle

Damit Gerichte im Eilverfahren die Betreuung genehmigen, müssen ernst zu nehmende Gründe vorliegen. Hierzu gehört beispielsweise akute Gefahr, die sich aus fehlender Entscheidungsfähigkeit ergibt. Ist die betroffene Person beispielsweise nicht mehr in der Lage, eine Entscheidung für oder gegen lebenserhaltende Maßnahmen zu treffen, setzt das Gericht regelmäßig eine Notbetreuung ein. Die Alternative hierzu ist die rechtzeitige Hinterlegung einer Patientenverfügung bzw. Vollmachtserteilung an Sie als angehörige Person.
Gerichte treffen Ihre Entscheidung immer mit bestem Gewissen für die betreute Person. Es geht darum, Gefahren abzuwenden und im Notfall schnell handlungsfähig zu sein. Bei lebensbedrohlichen Umständen haben Ärzt:innen einen gewissen Handlungsspielraum und müssen "Leben retten". Geht es jedoch um proaktive Entscheidungen für oder gegen Behandlungen, dürfen diese nur von berechtigten Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer:innen getroffen werden.

Die vorläufige Betreuung wird in der Regel für ein halbes Jahr eingerichtet. Während dieser Zeit hat das Gericht die Möglichkeit, die Notwendigkeit zu überprüfen. Es muss zwingend eine Anhörung des:der Betroffenen stattfinden, um eine abschließende Bewertung zu ermöglichen. Ist das nicht machbar, werden medizinische Gutachten eingeholt, die den Betreuungsbedarf festhalten.

Wie lange dauert ein Betreuungsantrag ohne und mit Eilverfahren?

Wie lange der Antrag auf Betreuung dauert, hängt von den individuellen Umständen und der Auslastung des Betreuungsgerichts ab. Wird der Antrag regulär über eine Anregung gestellt, ohne Gefahr im Verzug, kann die Bearbeitungszeit mehrere Wochen oder sogar Monate dauern.
In einigen Fällen ist eine umfassende Prüfung notwendig; Ihr:e Angehörige:r wird vor Gericht gehört und es werden Gutachten eingeholt. Solche Situationen sorgen dafür, dass der Antrag auf Betreuung länger dauert.
In Notfällen und im Eilverfahren ist eine Bearbeitungsdauer von wenigen Stunden bis Tagen möglich. Muss im Akutfall eine Entscheidung für Leib und Leben der betroffenen Person getroffen werden, kann das Gericht vorläufig entscheiden und damit den Handlungsspielraum der Ärzt:innen erhöhen.

Wie lange dauert der Antrag auf Hilfe zur Pflege?

Manchmal reicht eine gesetzliche Betreuung zur Regelung der rechtlichen Fragen nicht aus. Wird Ihr:e Angehörige:r plötzlich pflegebedürftig, soll aber weiterhin mit Betreuung ohne Heim Zuhause leben, kann Hilfe nötig sein. Die Antragsbearbeitung bei Sozialhilfeträgern und Pflegekassen kann mehrere Wochen oder gar Monate betragen, Zeit, die Angehörigen oft nicht bleiben. Bei marta setzen wir auf Effizienz und Schnelligkeit. Die Betreuungspersonen stehen oft schon innerhalb weniger Tage bereit und können durch umfassende Leistungen ihren Dienst beginnen. Das sorgt in schwierigen Situationen für Entlastung. Theoretisch ist es möglich, einen Eilantrag auf Bereitstellung der Pflegehilfe zu stellen, um beispielsweise eine Krankenhausentlassung zu realisieren. In den meisten Krankenhäusern wird Pflegeüberleitung angeboten. Sie unterstützt dabei, um die notwendigen Hilfspersonen nach der Entlassung bereitzustellen. Denkbar ist auch eine Kurzzeitpflege in einem Heim, die für viele Betroffene jedoch eine große Herausforderung ist. Betreuung ohne Heim kann im Hinblick auf die mentale Stabilität oft sehr viel mehr leisten, da das gewohnte Umfeld nicht aufgegeben wird.

Fazit: Wie lange dauert Antrag auf gesetzliche Betreuung wirklich?

Eine Frage, die gar nicht so leicht zu beantworten ist. In Abhängigkeit der Umstände kann die Bearbeitungsdauer des Antrags erheblich variieren. Sind die Gerichte stark ausgelastet, können Monate bis zum Bescheid vergehen. Als angehörige Person ist diese Situation oft unerträglich für Sie, denn Sie benötigen Befugnisse bzw. eine:n rechtlich versierte:n Ansprechpartner:in.

Suchen Sie sich Hilfe, beispielsweise durch den:die behandelnde:n Arzt:Ärztin, wenn die Notwendigkeit einer schnellen Betreuung nötig ist. Benötigen Sie hingegen Hilfestellung bei der aktiven Pflege Ihrer angehörigen Person, informieren Sie sich hier bei marta über Ihre Möglichkeiten und die Vorteile der häuslichen Betreuung.

Erwachsene, die aufgrund von seelischen, geistigen Behinderungen oder Krankheiten wie Demenz nicht in der Lage sind, eigenständige Entscheidungen zu treffen, erhalten rechtliche Betreuung. In Deutschland haben etwa 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer.

Seit dem 1. Januar 2023 galt ein neues Betreuungsrecht. Der bis dahin gültige Gesetzestext wurde überarbeitet. Dadurch sollten betreute Menschen mehr Selbstständigkeit und mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung erhalten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Betreuer*innen sind nun verpflichtet, den Willen und die Wünsche der betreuten Person stärker als zuvor zu berücksichtigen.

2. Die Unterstützung der betreuten Person bei eigenen Entscheidungen wird verstärkt, wobei stellvertretende Entscheidungen der Betreuer*innen die Ausnahme darstellen sollen.

3. Es wird vorgeschrieben, dass Betreuer*innen und betreute Personen sich vor Beginn der Betreuung kennenlernen müssen.

4. Der persönliche Kontakt zwischen der betreuten Person und dem oder der Betreuer*in soll intensiviert werden.

5. Das Betreuungsgericht hat die Aufgabe, die betreute Person besser zu informieren, beispielsweise über relevante Gerichtsurteile im Zusammenhang mit der Betreuung. Zudem werden der betreuten Person mehr Rechte zur Mitsprache und zur Einreichung von Beschwerden eingeräumt.

6. Betreute Personen haben nun die Möglichkeit, vor Gericht selbst Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen oder gegen Gerichtsentscheidungen vorzugehen.

7. Ehrenamtliche Betreuer*innen sollen durch Maßnahmen wie die Unterstützung durch Betreuungsvereine besser unterstützt werden.

Es besteht die Möglichkeit, jedoch mit gewissen Einschränkungen. Das Gericht ist dazu verpflichtet, Ihre Wünsche anzuhören, allerdings besteht keine Verpflichtung, diesen zwingend zu folgen. In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer als Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin fungieren soll.