1. Die Problematik – deshalb gibt es die 24-Stunden-Pflege
Im Alter fällt es zunehmend schwer, alltägliche Aufgaben wie die Körperpflege, den Haushalt oder Arztbesuche zu bewältigen. Für viele Familien stellt sich früher oder später die Frage: Wie kann die Betreuung dauerhaft sichergestellt werden?
Die meisten Senior:innen wünschen sich, im eigenen Zuhause zu bleiben. Die 24-Stunden-Pflege macht das möglich: persönliche Unterstützung, gewohnte Umgebung, individuelle Tagesstruktur – ohne Heim.marta vermittelt Betreuungskräfte, die genau zu Ihrer Familiensituation passen – geprüft, fair und schnell verfügbar.
2. Was bedeutet der Begriff "24-Stunden-Pflege"?
Bei der 24-Stunden-Pflege lebt eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützt bei:
- Körperpflege
- Ernährung und Haushaltsführung
- Mobilität und Alltag
- Gesellschaft und Aktivierung (z. B. bei Demenz)
Die Bezeichnung steht für die ständige Anwesenheit, nicht für durchgehende Arbeit. Betreuungskräfte arbeiten gesetzeskonform – meist bis zu 48 Stunden pro Woche.
Die Betreuung ist ab Pflegegrad 2 möglich, kann aber auch ohne Pflegegrad privat organisiert und finanziert werden.marta vermittelt keine Pflegefachkräfte – medizinische Leistungen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.
3. 24-Stunden-Pflege als Alternative zum Seniorenheim
Wenn ambulante Pflege oder Angehörige an Grenzen stoßen, bietet die 24-Stunden-Betreuung eine stabile Lösung.
- Senior:innen bleiben zu Hause – Tagesablauf und Umfeld bleiben erhalten
- Aktivierende Unterstützung – mit dem Fokus auf Eigenständigkeit
- Hohe Lebensqualität – durch vertraute Betreuung und Struktur
marta vermittelt erfahrene, geprüfte Betreuungskräfte – aus Deutschland oder Osteuropa. Qualifikation, Erfahrung und Persönlichkeit entscheiden – nicht die Herkunft.

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4. Welche Leistungen übernimmt die Rundum-Betreuung?
Welche Leistungen genau von der 24h-Betreuungskraft übernommen werden, wird bestenfalls bereits im Voraus festgelegt. Grundsätzlich gibt es folgende Verantwortungsbereiche, die abgedeckt werden können:
- Grundpflege & Körperhygiene - Waschen, Anziehen, Toilettengang
- Haushaltsführung & Ernährung – Kochen, Einkaufen, Wäsche
- Mobilität & Alltag - Treppenhilfe, Arzttermine, Tagesbegleitung
- Gesellschaft & Aktivierung – Vorlesen, Spaziergänge, Beschäftigung
- Demenz- oder Parkinsonbegleitung - mit Empathie & Erfahrung.
Nicht enthalten: medizinische Leistungen wie Injektionen oder Verbandswechsel – hierfür ist Fachpersonal notwendig.
Die
Leistungen einer 24-Stunden-Betreuungskraft sind also sehr umfangreich und ermöglichen das Leben im eigenen zu Hause trotz körperlicher Einschränkungen.
Diese Leistungen werden von einem 24-Stunden-Betreuungsdienst nicht übernommen
Natürlich kann die Betreuungskraft nicht alles erledigen, was anfällt. Medizinische Behandlungen müssen weiterhin von Fachpersonal vorgenommen werden. Darüber hinaus fallen schwere Tätigkeiten wie Gartenarbeit, Entrümpeln oder die Grundreinigung vom Haus nicht in den Tätigkeitsbereich der Betreuungskräfte auf der marta Plattform.
5. Voraussetzungen für die Betreuung im eigenen Zuhause
Damit eine Betreuungskraft einziehen kann, sind folgende Rahmenbedingungen wichtig:
- Ein eigenes, möbliertes Zimmer mit WLAN
- Zugang zu Bad, Küche und Rückzugsraum
- Klare Aufgabenverteilung und Tagesstruktur
- Wertschätzender Umgang – auf Augenhöhe
Unser Team hilft Ihnen bei der Vorbereitung und gibt Ihnen Tipps zur Gestaltung des Zusammenlebens.
6. Welche Kosten kommen bei einer 24-Stunden-Pflege auf Sie zu?
Eine legale 24-Stunden-Betreuung über marta beginnt bei
2.600 € im Monat. Der genaue Preis hängt nicht vom Pflegegrad ab, sondern von den Deutschkenntnissen, der Erfahrung und den Zusatzqualifikationen der Betreuungskraft. Entscheidend für Ihre Familie ist aber nicht der Bruttopreis, sondern der
Eigenanteil nach Abzug der Leistungen Ihrer Pflegekasse – und der liegt oft deutlich niedriger, als viele erwarten. Eine ausführliche Übersicht finden Sie in unserem
Ratgeber zu den 24-Stunden-Pflege-Kosten.
Grundkenntnisse
ab ca. 1.373 €/Monat
- Grundpreis: ab 2.600 €
- − 599 € Pflegegeld*
- − 294,92 € Entlastungsbudget
- − 333 € Steuerförderung**
einfacher Alltags- und Haushaltsbedarf
Mittlere Kenntnisse
ab ca. 1.573 €/Monat
- Grundpreis: ab 2.800 €
- − 599 € Pflegegeld*
- − 294,92 € Entlastungsbudget
- − 333 € Steuerförderung**
Kommunikation mit Arzt, Behörden, Angehörigen
Sehr gute Kenntnisse
ab ca. 1.773 €/Monat
- Grundpreis: ab 3.000 €
- − 599 € Pflegegeld*
- − 294,92 € Entlastungsbudget
- − 333 € Steuerförderung**
komplexe Pflege, Demenz, hoher Gesprächsbedarf
* Beispielhafte Anrechnung des Pflegegeldes bei Pflegegrad 3; die Höhe variiert je nach Pflegegrad. ** Mögliche Steuerersparnis nach § 35a EStG, abhängig von Ihrer persönlichen Steuersituation. Alle Angaben sind Richtwerte; der tatsächliche Preis hängt vom individuellen Betreuungsaufwand ab und kann höher ausfallen.
Ihr Eigenanteil nach Pflegegrad
Je höher der Pflegegrad, desto mehr übernimmt die Pflegekasse – Ihr Eigenanteil sinkt entsprechend. Beispiel auf Basis des Einstiegspreises von 2.600 €:
Eigenanteil nach Abzug von Pflegegeld, Entlastungsbudget (anteilig, bis 3.539 €/Jahr) und Steuerförderung (§ 35a EStG), bei voller Ausschöpfung. Individuell abweichend.
Was Familien wirklich zahlen – zwei Beispielrechnungen
Beispiel 1 – Pflegegrad 3, mittlerer Betreuungsbedarf
Beispiel 2 – Pflegegrad 4, höherer Bedarf
Die Beträge für Entlastungsbudget und Steuerförderung gelten bei voller Ausschöpfung der Jahresbudgets und setzen eine entsprechende Steuerschuld voraus. Jede Familiensituation ist individuell – wir rechnen Ihren persönlichen Eigenanteil gern kostenlos mit Ihnen durch.
So senken Pflegekasse und Finanzamt Ihre Kosten (2026)
- Pflegegeld: ab Pflegegrad 2, monatlich 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) bzw. 990 € (PG 5).
- Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € pro Jahr (Pflegegrad 2–5), seit Juli 2025 flexibel für beide Leistungen nutzbar.
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat für anerkannte Entlastungsangebote.
- Steuerbonus (§35a EStG): 20 % der Kosten, bis zu 4.000 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld – nur bei Überweisung (keine Barzahlung).
Alle Zuschüsse müssen aktiv beantragt werden. marta unterstützt Sie dabei.
Welche Nebenkosten kommen dazu?
Neben dem Monatspreis sollten Sie einplanen: ein möbliertes Zimmer mit WLAN und Verpflegung für die Betreuungskraft (Kost & Logis), anteilige An- und Abreisekosten beim Wechsel sowie ggf. Zuschläge an Feiertagen. Bei marta rechnen wir tagesgenau ab – Sie zahlen nur für tatsächlich erbrachte Leistungen.
Häufige Fragen zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege
Was kostet 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 3?
Der Bruttopreis beginnt bei marta bei 2.600 € im Monat. Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 599 € Pflegegeld monatlich. Nach Abzug von Pflegegeld, Entlastungsbudget und Steuerförderung liegt der Eigenanteil in unserem Beispiel bei rund 1.373 € pro Monat.
Was kostet 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 4?
Bei Pflegegrad 4 zahlt die Pflegekasse 800 € Pflegegeld im Monat. Ausgehend vom Einstiegspreis von 2.600 € sinkt der Eigenanteil nach Ausschöpfung aller Zuschüsse auf etwa 1.172 € pro Monat.
Wie viel zahle ich nach Abzug des Pflegegeldes?
Das Pflegegeld wird monatlich direkt ausgezahlt: Es senkt den Eigenanteil je nach Pflegegrad um 347 € bis 990 €. Zusätzlich lassen sich das Entlastungsbudget (bis 3.539 €/Jahr) und die Steuerförderung (§ 35a EStG) nutzen.
Ist die 24-Stunden-Pflege zu Hause legal?
Ja. Die über marta vermittelten Betreuungskräfte arbeiten selbstständig mit deutschem Gewerbe oder im legalen Entsendemodell mit A1-Bescheinigung, sind versichert und geprüft. marta ist Mitglied im Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP).
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Ja. Als haushaltsnahe Dienstleistung sind 20 % der Kosten, maximal 4.000 € pro Jahr, direkt von der Steuerschuld absetzbar. Voraussetzung ist die unbare Zahlung per Überweisung.
Was kostet eine Betreuungskraft aus Osteuropa?
Die Kosten liegen im selben Rahmen wie bei anderen Betreuungskräften und richten sich vor allem nach den Deutschkenntnissen und der Erfahrung. Bei marta entscheiden Qualifikation und Persönlichkeit über den Preis – nicht die Herkunft.
Übernimmt das Sozialamt die Kosten?
Reicht das eigene Einkommen nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt einen Teil der Kosten übernehmen ("Hilfe zur Pflege"). Eine individuelle Prüfung ist hier notwendig.
Wie schnell kann eine Betreuungskraft starten?
In der Regel finden Sie über marta innerhalb weniger Tage eine passende Betreuungskraft – bei dringendem Bedarf oft schon nach 3 bis 5 Tagen.
Kann eine einzelne Betreuungskraft eine echte Tag-und-Nacht-Präsenz leisten?
Eine einzelne Person kann keine durchgehende 24-Stunden-Präsenz leisten – das ist rechtlich nicht zulässig. Seit dem BAG-Urteil 2021 zählt auch Bereitschaftszeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit, und mit dem Mindestlohn (2026: 13,90 €/Std.) wäre echte Rund-um-die-Uhr-Arbeit durch eine Kraft nicht finanzierbar. In der Praxis bedeutet „Tag-und-Nacht-Präsenz", dass die Betreuungskraft im Haushalt wohnt, tagsüber unterstützt und in vereinbartem Umfang nachts erreichbar ist – mit geregelten Ruhezeiten und freien Tagen. Für eine lückenlose Versorgung werden Kräfte im Wechsel eingesetzt und bei Bedarf durch einen ambulanten Pflegedienst ergänzt.
Quellen
- Bundesgesundheitsministerium (BMG): Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026 – Pflegegeld & Entlastungsbudget. bundesgesundheitsministerium.de (letzter Abruf: Juni 2026)
- vdek – Verband der Ersatzkassen (2026): Eigenanteile im Pflegeheim. vdek.com (letzter Abruf: Juni 2026)
- § 35a Einkommensteuergesetz (EStG): Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. gesetze-im-internet.de