Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 ist ein anerkannter Pflegegrad im Rahmen der Pflegeversicherung und wird Menschen zugesprochen, die eine erhebliche Beeinträchtigung in ihrer Selbstständigkeit und Alltagskompetenz aufweisen. Diese Beeinträchtigung kann aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Erkrankungen entstehen. Der Pflegegrad 3 ist ein mittlerer Pflegegrad, der in der Regel mit einem hohen Unterstützungsbedarf einhergeht. Der Artikel informiert über die Voraussetzungen für den Pflegegrad 3, die damit verbundenen Leistungen sowie die möglichen Beeinträchtigungen, die zu diesem Pflegegrad führen können. Außerdem wird beschrieben, wie eine Betreuungskraft in der Pflege und Unterstützung von Menschen mit Pflegegrad 3 helfen kann.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Um in den Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, muss eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK bzw. seit dem MDK-Reformgesetz von 2019 „nur“ Medizinischer Dienst oder MD) erfolgen. Die Begutachtung erfolgt anhand von sechs Modulen, die jeweils verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit und Alltagskompetenz bewerten. Der MD bedient sich hierbei eines ausführlichen Fragekataloges, um abschätzen zu können, welcher Pflegegrad in Frage kommt.

Mobilität

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Selbstversorgung

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Fragen nur Beispiele sind und dass der MD bei der Begutachtung noch weitere Fragen und Aspekte berücksichtigt. Außerdem kann es je nach individueller Situation der betroffenen Person auch zusätzliche oder komplett andere Fragen geben. Für den Pflegegrad 3 müssen in mindestens zwei Modulen erhebliche Beeinträchtigungen festgestellt werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die betreffende Person in diesem Bereich mindestens einmal täglich auf Unterstützung angewiesen ist.

Die Gewichtung der sechs Module bei der Begutachtung für den Pflegegrad sieht wie folgt aus:


Bei den Modulen 2 und 3, also den kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, wird nur das Modul mit dem höheren Punktwert in die Berechnung einbezogen und mit 15% gewichtet. Das bedeutet, dass die betreffende Person nur in einem der beiden Module Punkte sammeln kann und das Modul mit dem höheren Punktwert zählt. Dadurch soll verhindert werden, dass geringfügigere Beeinträchtigungen in einem Bereich die schwerwiegenderen Beeinträchtigungen in einem anderen Bereich überdecken oder ausgleichen.

Pflegebedürftige Personen, deren Endpunktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten liegt, werden in den Pflegegrad 3 eingestuft. Ihnen stehen sämtliche Sach- und Geldleistungen des Pflegegrades 3 zu. Das bedeutet, dass sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung für ambulante oder stationäre Pflegeleistungen, Kostenübernahme für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen sowie Unterstützung bei der Organisation der Pflege haben. Auch eine häusliche 24h-Betreuung kann finanziell unterstützt werden. Auch eine Entlastung für pflegende Angehörige, zum Beispiel durch stundenweise Betreuung, kann in Anspruch genommen werden.

Die Punkte sind ein wichtiger Faktor bei der Einstufung in den Pflegegrad, aber es gibt auch andere Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass die gewichtete Endpunktzahl nur ein Kriterium für die Einstufung in den Pflegegrad 3 ist und dass auch andere Faktoren, wie zum Beispiel die regelmäßige Überprüfung der Pflegebedürftigkeit oder die individuelle Situation der betroffenen Person, berücksichtigt werden.

Ein Beispiel für eine Einstufung in Pflegegrad 3:
Helmut, 78 Jahre alt, ist an fortgeschrittener Demenz erkrankt. Aufgrund seiner kognitiven Beeinträchtigung kann Helmut nicht mehr eigenständig einkaufen gehen, den Haushalt führen oder seine Körperpflege und Nahrungsaufnahme bewältigen. In diesem Fall würde die Begutachtung des MD wahrscheinlich ergeben, dass eine erhebliche Beeinträchtigung in den Modulen 'kognitive und kommunikative Fähigkeiten' sowie 'Selbstversorgung' vorliegt.

Leistungen Pflegegrad 3

Hier ist ein Überblick über die Geld- und Sachleistungen auf die Personen mit Pflegegrad 3 Anspruch haben:

Pflegegeld bei Pflegegrad 3:

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht ausgebildeten und nicht gewerblich beschäftigten Personen zu Hause gepflegt werden. Das Pflegegeld beträgt monatlich 545 Euro*. Dieses lässt sich z.B. auch vollumfänglich für die 24h Betreuungsleistung über marta nutzen und kann somit Kosten deutlich reduzieren.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3:

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn sie von einem professionellen Pflegedienst zu Hause gepflegt werden. Der Umfang der Pflegesachleistungen wird individuell festgelegt und kann bis zu 1.363 Euro* pro Monat betragen. Zusätzlich können sie unter bestimmten Voraussetzungen den Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro pro Monat für diese Leistungen einsetzen.

Tages- und Nachtpflege bei Pflegegrad 3:

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Tages- und Nachtpflege, wenn sie nicht ganztägig zu Hause gepflegt werden können. Die Kosten für die Tages- und Nachtpflege werden von der Pflegeversicherung übernommen.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3:

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn ihre Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine stationäre Behandlung notwendig ist. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die Kurzzeitpflege bis zu 1.774 Euro pro Jahr. Dabei kann der Leistungsbetrag durch noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege um bis zu 1.612 Euro auf insgesamt bis zu 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3:

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn ihre Pflegeperson ausfällt oder eine Auszeit benötigt. Diese Leistung umfasst bis zu sechs Wochen im Jahr und ist auf maximal 1.612 Euro begrenzt. Dabei kann der Leistungsbetrag durch noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Kurzzeitpflege um bis zu 806 Euro auf insgesamt bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöht werden.

Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 3:

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung für notwendige Wohnraumanpassungen, wie zum Beispiel den Einbau eines Treppenlifts oder die Verbreiterung von Türen.

Hilfsmittel bei Pflegegrad 3:

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf die Übernahme der Kosten für notwendige Hilfsmittel, wie zum Beispiel Rollstühle oder Gehhilfen.

Entlastungsleistungen Pflegegrad 3:

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Entlastungsleistungen, wie zum Beispiel stundenweise Betreuung oder Alltagsbegleitung. Der Betrag für diese Leistungen beträgt bis zu 125 Euro monatlich. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind separate Leistungen und haben separate Budgets.

Es ist wichtig zu beachten, dass die konkrete Höhe der Geld- und Sachleistungen individuell festgelegt wird und von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Umfang der Pflege oder der Art der Leistungen, abhängt. Der Pflegegrad 3 wird nicht automatisch auf Lebenszeit gewährt. Die Pflegebedürftigkeit muss regelmäßig überprüft werden, und es kann sein, dass der Pflegegrad angepasst wird, wenn sich der Gesundheitszustand der betreffenden Person verändert.
*Ab dem 1. Januar 2024 ist eine Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 5 Prozent vorgesehen


marta: Ihre Unterstützung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3

Wir von marta und unsere geprüften Betreuungskräfte können, wie im oben beschriebenen Fall, dem an Demenz erkrankten Helmut, der die Pflegestufe 3 hat, in verschiedenen Bereichen Unterstützung bieten. Dank des detaillierten Matching-Systems mit vielen Filterfunktionen finden Sie bei marta nur Betreuungskräfte, die wirklich zu Ihnen passen und haben im Unterschied zu Wettbewerbern volle Kostentransparenz und immer den Überblick. Die erfahrenen Betreuungskräfte von marta können Ihnen bei der Körperpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Betreuung und Unterstützung im Alltag helfen. Hier sind einige konkrete Beispiele:
Eine Betreuungskraft gewährleistet älteren Menschen durch ihre Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung ein angemessenes Maß an Komfort und Würde in ihrer vertrauten Umgebung.



Körperpflege:

Eine Betreuungskraft kann bei der Körperpflege unterstützen, wie zum Beispiel beim Waschen, Duschen, An- und Auskleiden oder bei der Zahnpflege. Auch beim Umgang mit Inkontinenzprodukten kann eine Betreuungskraft helfen.

Hauswirtschaftliche Versorgung:

Eine Betreuungskraft kann bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützen, wie zum Beispiel bei der Zubereitung von Mahlzeiten, dem Einkaufen von Lebensmitteln oder der Reinigung der Wohnung.

Betreuung und Unterstützung im Alltag:

Eine Betreuungskraft kann auch bei der Bewältigung des Alltags helfen, indem sie beispielsweise beim Spazierengehen, bei Arztbesuchen oder bei Freizeitbeschäftigungen begleitet und unterstützt.


Bei marta werden alle Betreuungskräfte einem Background- und ID-Check unterzogen, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. Sollten Sie nicht zufrieden sein, können Sie den Vertrag zwischen Ihnen und der Betreuungskraft meist ohne zusätzliche Kosten nach nur 7 Tagen kündigen. Alle Betreuungskräfte haben ein angemeldetes und 100% legales Gewerbe und sind umfangreich versichert. Hier bei marta können Sie ohne Umwege mithilfe unserer Plattform mit Betreuungskräften in Kontakt treten. Dadurch sparen Sie einerseits Geld, sorgen aber andererseits auch dafür, dass die Betreuungskräfte fair bezahlt werden. Das Team von marta steht Ihnen jederzeit zur Seite und unterstützt Sie bei der Suche nach der passenden Betreuungskraft sowie auch bei spezifischen Fragen.