Betreuungskraft hilft einen Senioren beim aufstehen

Ist eine 24-Stunden-Betreuung legal? So organisieren Sie häusliche Betreuung rechtssicher

Ja – eine häusliche Betreuung rund um die Uhr ist in Deutschland legal, wenn sie korrekt organisiert ist. Bei marta arbeiten die Betreuungskräfte in der Regel selbstständig mit einem deutschen Gewerbe oder im legalen Entsendemodell mit einer A1-Bescheinigung. Familien und Betreuungskräfte treten dabei direkt über die Plattform in Kontakt – ohne klassischen Zwischenvermittler.marta kooperiert seit der Gründung 2020 ausschließlich mit selbstständigen Betreuungskräften oder mit A1-entsandtem Personal aus Polen, arbeitet eng mit spezialisierten Anwaltskanzleien zusammen und ist Mitglied im Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP e.V.).

Inhaltsverzeichnis

1. Die Modelle der häuslichen 24-Stunden-Betreuung
2. Was macht die selbstständige Betreuung legal?
3. Was sagt die Rechtsprechung?
4. Woran erkennen Sie einen seriösen Anbieter?
5. So funktioniert marta
6. Häufige Fragen zur Legalität

Lesezeit: 5 Minuten

Die Modelle der häuslichen 24-Stunden-Betreuung

Es gibt drei Wege, eine Betreuung rund um die Uhr legal zu organisieren. marta setzt auf die ersten beiden.

Selbstständig mit Gewerbe (bei marta primär):
Die Betreuungskraft ist selbstständig, hat ein deutsches Gewerbe und schließt den Vertrag direkt mit der Familie. Legal, wenn eine echte Selbständigkeit vorliegt.

Entsendemodell mit A1 (ergänzend):
Die Kraft ist bei einer Agentur im EU-Ausland angestellt und wird nach Deutschland entsandt. Die A1-Bescheinigung muss vorliegen.

Arbeitgebermodell (Direktanstellung):
Die Familie stellt die Kraft selbst in Deutschland an und meldet sie an (Minijob bis 603 €/Monat oder reguläre Anstellung).

Was macht die selbstständige Betreuung legal?

Eine selbstständige Betreuung ist legal, wenn eine echte Selbständigkeit vorliegt. Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung, nicht der Vertragstitel.

  • Gewerbeanmeldung: Die Betreuungskraft ist selbstständig mit eigenem Gewerbe tätig.
  • Keine Weisungsgebundenheit: freie Gestaltung der Tätigkeit, mehrere Auftraggeber möglich.
  • Eigenes unternehmerisches Risiko und eigener Versicherungsschutz.
  • Schriftlicher Dienstleistungsvertrag direkt zwischen Familie und Betreuungskraft.

Was sagt die Rechtsprechung?

Ob eine Betreuungskraft selbstständig arbeiten kann, wurde mehrfach letztinstanzlich bestätigt:

  • Bundessozialgericht, 28.09.2011 (Az. B 12 R 17/09 R): Selbständigkeit grundsätzlich möglich.
  • OLG Frankfurt/Main, 07.03.2014 (Az. 1 WS 179/13): Kriterien selbstständiger Tätigkeit.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015 (Az. L 7 R 225/11): Selbständigkeit auch aus Sicht der Familie.

Woran erkennen Sie einen seriösen Anbieter?

So funktioniert marta

  • Direktkontakt: Familien und Betreuungskräfte treten direkt über die Plattform in Kontakt.
  • Rechtssicherheit: selbstständig mit Gewerbe oder entsandt mit A1, umfassend versichert, Verträge nach aktueller Rechtsprechung, VHBP-Mitglied.
  • Transparente Kosten: Eigenanteil je nach Pflegegrad und Zuschüssen ab ca. 1.900 € (siehe Seite „Kosten“).
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Häufige Fragen zur Legalität der 24-Stunden-Betreuung

Ist eine 24-Stunden-Betreuung in Deutschland legal?

Ja, wenn sie korrekt organisiert ist – über eine selbstständige Betreuungskraft mit Gewerbe, über das Entsendemodell mit A1-Bescheinigung oder über eine Direktanstellung. Bei marta arbeiten die Betreuungskräfte in der Regel selbstständig mit deutschem Gewerbe oder entsandt mit A1.

Sind osteuropäische Betreuungskräfte (z. B. aus Polen) legal?

Ja. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dürfen in Deutschland legal arbeiten. Bei marta sind sie meist selbstständig mit deutschem Gewerbe tätig oder werden über das Entsendemodell mit A1-Bescheinigung eingesetzt.

Was bedeutet „selbstständige Betreuungskraft mit Gewerbe“?

Die Betreuungskraft ist nicht angestellt, sondern selbstständig tätig und hat ein Gewerbe angemeldet. Sie gestaltet ihre Tätigkeit eigenverantwortlich, kann mehrere Auftraggeber haben und schließt den Vertrag direkt mit der Familie. Legal, wenn eine echte Selbständigkeit vorliegt.

Was ist Scheinselbständigkeit – und wie wird sie vermieden?

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand formal selbstständig ist, tatsächlich aber wie ein Angestellter weisungsgebunden arbeitet. Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung, nicht der Vertragstitel. Vermieden wird sie durch echte Eigenständigkeit: freie Gestaltung, eigenes unternehmerisches Risiko, mehrere Auftraggeber und passende Verträge.

Was sagt die Rechtsprechung zur selbstständigen Betreuung?

Mehrere Gerichte haben die Selbständigkeit bestätigt: Bundessozialgericht (28.09.2011, Az. B 12 R 17/09 R), OLG Frankfurt/Main (07.03.2014, Az. 1 WS 179/13) und Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern (18.02.2015, Az. L 7 R 225/11).

Was ist die A1-Bescheinigung?

Beim Entsendemodell belegt sie, dass die Betreuungskraft während des Einsatzes in Deutschland weiterhin im Heimatland sozialversichert ist. Sie muss jederzeit vorgelegt werden können.

Gilt der Mindestlohn in der 24-Stunden-Betreuung?

Für angestellte und entsandte Kräfte ja (2026: 13,90 €/Stunde, laut BAG-Urteil vom 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20 auch für Bereitschaftszeit). Selbstständige Betreuungskräfte mit Gewerbe rechnen eigene Honorare ab.

Was kostet eine legale 24-Stunden-Betreuung?

Der monatliche Eigenanteil beginnt – je nach Pflegegrad und Zuschüssen – in der Regel bei ca. 1.900 €. Details auf unserer Seite Kosten.

Quellen

  1. Bundessozialgericht, 28.09.2011, Az. B 12 R 17/09 R (Selbständigkeit grundsätzlich möglich).
  2. OLG Frankfurt/Main, 07.03.2014, Az. 1 WS 179/13 (Kriterien selbstständiger Tätigkeit).
  3. Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, 18.02.2015, Az. L 7 R 225/11 (Selbständigkeit aus Kundensicht).
  4. Deutsche Rentenversicherung: Scheinselbständigkeit erkennen. deutsche-rentenversicherung.de
  5. Bundesarbeitsgericht, 24.06.2021, Az. 5 AZR 505/20 (Mindestlohn inkl. Bereitschaftszeit). bundesarbeitsgericht.de

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob im Einzelfall eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.