Die Selbstständigkeit und Entsendung von Betreuungskräften 

marta vermittelt selbständige Gewerbetreibende sowie Betreuungskräfte, welche mit A1 Zertifikat aus Polen entsandt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Thema. 

Eine liebevolle Betreuungskraft die einem Senioren im Rollstuhl hilft

Selbständigkeit von Betreuungskräften

Das Unternehmen "marta", gegründet im Jahr 2020, hat seit seiner Gründung eine klare Mission verfolgt. Unser Fokus liegt darauf, eine umfassende Betreuungslösung anzubieten, die sowohl für Pflegebedürftige als auch für Betreuungskräfte einen optimalen Service gewährleistet. Dafür kooperiert marta seit Beginn ausschließlich mit selbständigen Betreuungskräften oder mit A1-Zertifikat entsandtem Personal aus Polen. Diese Entscheidung beruht auf dem Wunsch, Familien und Betreuungskräfte bestmöglich zu schützen. marta arbeitet dabei eng mit verschiedenen Anwaltskanzleien zusammen und ist Mitglied im Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege VHBP e.v.. 

Die Rechtslage in Deutschland

Obwohl es bisher keine endgültige gesetzlichen Regelungen zur sogenannten 24-Stunden-Pflege gibt, wurde die Frage, ob eine Betreuungskraft selbstständig arbeiten kann, bereits mehrfach letztinstanzlich geklärt: 

Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.9.2011, Az: B 12 R 17/09 R war ein Befreiungsschlag für die selbständigen Betreuungskräfte, da hier erstmals höchstrichterlich entschieden wurde, dass eine Selbständigkeit in dieser Arbeit möglich ist. Im Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 7.3.2014, Az: 1 WS 179/13 wurden viele Kriterien ausformuliert, die für eine selbständige Tätigkeit Voraussetzung sind.

Hatten die bisherigen Urteile die Betreuungskräfte und die Agenturen im Fokus, so konnte schließlich das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18.2.2015 Az: L 7 R 225/11 die selbständige Tätigkeit auch aus Sicht des Kunden bestätigen.

Gemeinsam mit dem Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege VHBP e.V. setzt sich marta aktiv dafür ein, dass in Deutschland endlich ein Betreuungsgesetz verabschiedet wird.
Die Einführung eines Anspruchs auf Pflegesachleistungen für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft könnte möglicherweise dazu beitragen, die weit verbreitete Schwarzarbeit einzudämmen.

Natürlich legt marta größten Wert darauf, dass Betreuungskräfte mit Verträgen arbeiten, die der aktuellen Rechtssprechung entsprechen und konsultiert hierzu regelmäßig spezialisierte Rechtsexperten. 

"Bitte beachten Sie, dass die Informationen im vorangegangenen Text ausschließlich zu Informationszwecken dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Wir sind keine Rechtsexperten. Für eine spezifische Rechtsberatung sollten Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder eine entsprechend autorisierte Fachperson wenden, die auf das relevante Rechtsgebiet spezialisiert ist. Dies gewährleistet eine professionelle und auf Ihre individuelle Situation zugeschnittene Beratung."