Nutzungsbedingungen

1.1 Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

1.1.1 Die marta GmbH, Invalidenstraße 117, 10115 Berlin (nachfolgend: „marta“), ist ein Unternehmen, das eine Online-Vermittlungsplattform (nachfolgend: „Plattform“) für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft unter der Website www.marta.de betreibt. marta bietet deutschlandweit die Vermittlung von selbstständigen Betreuungskräften (nachfolgend: „Betreuungskraft“) für die häusliche Betreuung und Unterstützung an. marta berät dabei die Betreuungsinteressenten (nachfolgend: „Betreuungsinteressenten“) bei der Suche und Auswahl einer geeigneten Betreuungskraft für sich, ihre Angehörigen oder sonstige nahestehende Personen (Angehörige und sonstige nahestehende Personen werden nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) und unterstützt sie bei der Kommunikation mit der Betreuungskraft und ermöglicht den Abschluss einer individuellen Betreuungsvereinbarung zwischen Betreuungsinteressent bzw. Auftraggeber und Betreuungskraft (nachfolgend „individuelle Betreuungsvereinbarung”). Marta schafft zudem für die Betreuungskräfte eine Plattform, auf welcher diese ihre Dienstleistungen anbieten, mit einem geeigneten Betreuungsinteressent bzw. dessen Auftraggeber in Kontakt treten und eine individuelle Betreuungsvereinbarung abschließen können Betreuungskraft und Betreuungsinteressent bzw. dessen Auftraggeber werden nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet). Sowohl auf Seiten des Betreuungsinteressenten bzw. des Auftraggebers als auch auf Seiten der Betreuungskraft kann auch eine Vermittlungsagentur auftreten, die mit dem Auftraggeber bzw. dem Betreuungsinteressenten oder der Betreuungskraft in einem Vertragsverhältnis steht und diese unterstützt (nachfolgend: „Agentur“). marta und die Agentur werden nachfolgend als „die Parteien“ bezeichnet.

1.1.2 Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen marta und der Agentur hinsichtlich der Nutzung der Plattform.

1.2 Änderungen der Nutzungsbedingungen

Marta ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen der Plattform geboten ist, zum Beispiel bei technischen Änderungen. Eine Änderung wird der Agentur rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt – in der Regel 15 Tage zuvor – ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen.

2.  Registrierung und Vertragsschluss

2.1     Registrierung

2.1.1   Die Nutzung der Dienste der Plattform setzt die Registrierung der Agentur auf der Plattform voraus. Diese erfordert die Angabe des Namens der natürlichen oder juristischen Person der Agentur (je nach Rechtsform der Agentur) sowie einer aktuellen E-Mail-Adresse und Telefonnummer und Adresse. Die E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer dient insbesondere der Kommunikation mit marta. Marta kann die Registrierung der Agentur ohne Angabe von Gründen ablehnen.

2.1.2   Die Agentur erhält nach Angabe der für die Registrierung erforderlichen Informationen eine Registrierungsbestätigung, um ihren Registrierungswunsch zu bestätigen und auf der Basis der zuvor akzeptierten Nutzungsbedingungen ihre Registrierung abzuschließen.

2.2     Agenturkonto

2.2.1   Im Zuge der Registrierung wird durch marta für die Agentur ein Nutzerkonto auf der Plattform erstellt. Dazu wird eine E-Mail-Adresse oder wahlweise Telefonnummer und ein Passwort benötigt (nachfolgend: „Log-in-Daten“).

2.2.2   Die Agentur ist verpflichtet, mit den Log-in-Daten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es der Agentur untersagt, die Log-in-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Agenturkonto unter Umgehung der Log-in-Daten zu ermöglichen.

2.2.3   Wenn die Agentur ihre Verpflichtung gemäß vorstehender Ziffer 2.2.2 verletzt und ihr Konto von Dritten verwendet wird, haftet die Agentur für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Kontos stattfinden. Die Agentur haftet nicht, wenn sie den Missbrauch ihres Kontos nicht zu vertreten hat.

2.3   Abschluss des Nutzungsvertrages 

Durch Abschluss der Online-Vertragsunterschrift und Erstellung eines Nutzerkontos kommt ein Nutzungsvertrag zwischen der Agentur und marta auf der Basis der zuvor akzeptierten Nutzungsbedingungen zustande (nachfolgend: „Nutzungsvertrag“).

2.4 Gegenstand der Nutzung der Plattform und Ermöglichung der Vermittlung

2.4.1   Der Nutzungsvertrag mit der Agentur umfasst die Bereitstellung der Plattform in Form des Zugangs zur Partner-App durch marta. marta unterstützt die Agentur bei der Kommunikation mit und bei dem Vertragsschluss zwischen dem Betreuungsinteressenten bzw. dessen Auftraggeber und der Betreuungskraft durch die Zurverfügungstellung der Plattform.

2.4.2   Hierbei wird hinsichtlich der Betreuungskräfte zunächst eine umfassende Ermittlung der Erfahrungen, Fähigkeiten und Bedürfnisse der Betreuungskraft durchgeführt und darauf basierend  ein Nutzerprofil (nachfolgend: „Betreuungskraft-Profil“) erstellt, welches für Betreuungsinteressenten bzw. Auftraggeber sowie die Agenturen, die für Betreuungsinteressenten bzw. Auftraggeber tätig sind, auf der Plattform sichtbar ist. Für die Betreuungsinteressenten bzw. Auftraggeber wird  eine Bedarfsanalyse mit Hilfe eines umfassenden Fragebogens vorgenommen (nachfolgend: „Bedarfsanalyse“). Aus den Antworten der Betreuungsinteressenten bzw. des Auftraggebers bzw. der für jene tätigen Agentur im Rahmen der Bedarfsanalyse wird ebenfalls ein Nutzerprofil (nachfolgend “Profil des Betreuungsinteressenten”) erstellt, das für Betreuungskräfte und Agenturen, die für Betreuungskräfte tätig sind,  auf der Plattform sichtbar ist. Den jeweiligen Agenturen werden die Betreuungskraft-Profile, wenn sie auf Seiten der Betreuungsinteressenten bzw. der Auftraggeber tätig sind, bzw. Profile des Betreuungsinteressenten, wenn sie auf Seiten der Betreuungskräfte tätig sind, sichtbar gemacht, damit sie die jeweilige Vermittlungsdienstleistung, für die sie von der Betreuungskraft oder dem Betreuungsinteressenten bzw. dem Auftraggeber beauftragt sind, erbringen können.

2.4.3   Auf der Grundlage des Betreuungskraft-Profils besteht die Möglichkeit, dass marta dem Betreuungsinteressenten bzw. dem Auftraggeber bzw. der insoweit tätigen Agentur potenzielle Betreuungskräfte vorschlägt. Der Betreuungsinteressent bzw. der Auftraggeber bzw. die insoweit tätige Agentur hat dann die Möglichkeit, eine geeignete Betreuungskraft auszuwählen und zu kontaktieren. Wenn diese das Betreuungsverhältnis eingehen möchte, kann die individuelle Betreuungsvereinbarung direkt über die Plattform abgeschlossen werden. Hierbei tritt die Agentur als Vermittlerin der Betreuungsinteressenten bzw. der Auftraggeber auf und kann ebenso geeignete Betreuungskräfte auswählen und kontaktieren und Betreuungskraft-Profile einsehen.

2.4.4   Die Betreuungsinteressenten können zudem auf der Grundlage ihres Profils von den Betreuungskräften bzw. den für sie tätigen Agenturen selbst ausgewählt und kontaktiert werden. Sind die Betreuungsinteressenten bzw. deren Auftraggeber damit einverstanden, mit dieser Betreuungskraft ein Betreuungsverhältnis einzugehen, so kann die individuelle Betreuungsvereinbarung zwischen Betreuungskraft und Betreuungsinteressent direkt über die Plattform abgeschlossen werden. Dabei hat sich die Agentur mit dem Betreuungsinteressenten bzw. dem Auftraggeber darüber abzustimmen, ob das jeweilige Betreuungskraft-Profil mit den Anforderungen des Betreuungsinteressenten bzw. dem Auftraggeber übereinstimmt und damit, ob die konkrete Betreuungskraft für den Auftraggeber in Betracht kommt.

2.4.5   Wenn die Betreuungskraft und der Auftraggeber eine individuelle Betreuungsvereinbarung abschließen, wird diese ausschließlich zwischen Betreuungskraft und Auftraggeber geschlossen. Sowohl die Agentur als auch marta sind an der individuellen Betreuungsvereinbarung und deren Durchführung nicht beteiligt.

2.4.6   Bei jedweder Kommunikation des Betreuungsinteressenten mit den Betreuungskräften und der Agentur mit den Betreuungskräften entstehen etwaige Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen Betreuungsinteressent bzw. Auftraggeber und der jeweiligen Betreuungskraft. Marta ist weder als Vertragspartei noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei oder in sonstiger Weise an dem Betreuungsverhältnis beteiligt.

2.4.7   Der Nutzungsvertrag mit der Agentur umfasst die Unterstützung durch marta bei der Kommunikation mit der Betreuungskraft bzw. mit dem Betreuungsinteressenten bzw. dem Auftraggeber sowie beim Abschluss der individuellen Betreuungsvereinbarung. marta schuldet keinen konkreten Vermittlungserfolg, sondern stellt ausschließlich die technische und organisatorische Infrastruktur zur Anbahnung von Betreuungsverhältnissen zur Verfügung.

3. Vergütung

3.1.1   Sobald zwischen dem Betreuungsinteressenten bzw. dem Auftraggeber und der Betreuungskraft eine individuelle Betreuungsvereinbarung infolge der Vermittlungstätigkeit der Agentur geschlossen wird, erhält die Agentur von marta für die insoweit erbrachten Vermittlungs-, Beratungs- und Marketingleistungen eine Vergütung.

3.1.2   Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Plattform-Nutzungsvertrag, der eine Ergänzung dieser Nutzungsbedingungen darstellt. Änderungen der Vergütung im Rahmen einer Anpassung des Plattform-Nutzungsvertrags werden der Agentur rechtzeitig mitgeteilt.

3.1.3   Die Vergütung ist für jeden Tag fällig, an dem eine über die marta Plattform vermittelte Betreuungskraft ihre Dienstleistungen entgeltlich im Rahmen der individuell abgeschlossenen Betreuungsvereinbarung erbringt. Die Fälligkeit der Vergütung tritt nur ein, wenn die vermittelte Betreuungsdienstleistung in voller Höhe durch den Betreuungsinteressenten bzw. Auftraggeber bezahlt wurde.

3.1.4   Die Grundlage für die Zahlung der Vergütung ist eine von marta an die Agentur gestellte Rechnung oder eine entsprechende Gutschrift. Die Rechnung oder Gutschrift wird monatlich erstellt und ist zum Ende des Monats fällig, der auf den Monat folgt, in dem die provisionsauslösende Leistung erbracht wurde.

3.1.5   marta übermittelt der Agentur die jeweilige Rechnung oder Gutschrift als PDF-Dokument an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Auf der Rechnung oder Gutschrift werden die für die erbrachten Leistungen fälligen Beträge transparent aufgeführt. Änderungen der Rechnungs-E-Mail-Adresse sind marta in Textform an partner@marta.de mitzuteilen.

3.1.6   Kommt es zu einer Nicht- oder Minderzahlung der vermittelten Betreuungsdienstleistung oder der Plattformnutzungsgebühr, informiert marta die Agentur entsprechend. Die Agentur verpflichtet sich in einem solchen Fall, zur Sachverhaltsaufklärung Kontakt mit dem Betreuungsinteressenten bzw. Auftraggeber aufzunehmen und sich um eine Lösung des Problems zu bemühen.

3.1.7   Die Vergütung aus der jeweiligen Vermittlung steht der Agentur während der Laufzeit des Plattform-Nutzungsvertrags bis zu dessen Beendigung oder Ablauf zu. Dies gilt nicht, wenn der Nutzungsvertrag entweder (i) durch ordentliche Kündigung innerhalb der in Ziffer 7.1.2 definierten Kündigungsfrist beendet wurde oder (ii) außerordentlich aus wichtigem Grund beendet wurde und die Agentur den wichtigen Grund zu vertreten hat.

3.1.8   Sofern die Agentur zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet ist, weist marta den Vergütungsbetrag zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer auf der Rechnung oder Gutschrift aus. Die Agentur stimmt mit Abschluss dieser Nutzungsbedingungen der Abrechnung in der Form einer Rechnung oder Gutschrift zu.

3.2   Die Nutzung der Basisvariante der marta-Plattform, insbesondere zur Vermittlung von Betreuungskräften über die Plattform unter Einsatz des Basis-Matching-Algorithmus (Stand Mai 2025), ist für die Agentur kostenfrei. Ein generelles Nutzungsentgelt für die Basisdienste wird nicht erhoben.

3.2.1   Neue oder erweiterte Features im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Funktionalitäten, Module oder Dienstleistungen, die über den bisherigen Leistungsumfang der Basisvariante der Plattform hinausgehen und den Nutzern zusätzliche oder verbesserte Nutzungsmöglichkeiten eröffnen. Hierzu zählen beispielsweise erweiterte Such- und Matching-Algorithmen, erweiterte Kommunikationsfunktionen, Zusatzservices im Bereich der Vertrags- oder Zahlungsabwicklung sowie Analyse- und Berichtsfunktionen oder neue Geschäftsmodelle. 

3.2.2   marta behält sich vor, künftig solche neuen oder erweiterten Features anzubieten, die kostenpflichtig sein können. Für die Inanspruchnahme dieser Features wird jeweils ein monatliches, modular aufgebautes Nutzungsentgelt erhoben, dessen Höhe und Zahlungsmodalitäten sich nach den für das jeweilige Feature geltenden Zahlungsbedingungen richten.

3.2.3   Die Agentur entscheidet eigenständig, ob sie ein kostenpflichtiges neues oder erweitertes Feature nutzen möchte. Es besteht keine Verpflichtung zur Buchung oder Nutzung solcher Features.

3.2.4   Für kostenpflichtige Features gilt: Das jeweilige Nutzungsentgelt ist monatlich im Voraus, spätestens zum dritten Werktag des Monats, in voller Höhe zu entrichten. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Überweisung auf folgendes Konto oder im Rahmen eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats:

marta GmbH
IBAN: DE43570501200000296715
BLZ: 57050120
BIC: MALADE51KOB

3.2.5   Bei Zahlungsverzug von mehr als einer (1) Woche behält sich marta das Recht vor, den Zugang der Agentur zu den kostenpflichtigen Features bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend zu sperren. Die Nutzung der kostenlosen Basisdienste bleibt hiervon unberührt.

3.2.6   marta behält sich vor, die Entgelte für kostenpflichtige Features nach sachlichen und angemessenen Kriterien anzupassen. Eine Anpassung wird der Agentur mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten schriftlich per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Adresse mitgeteilt. Im Falle einer Erhöhung des Entgelts steht der Agentur ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich des betroffenen Features zu.

3.2.7   Über die jeweils fälligen Entgelte stellt marta der Agentur eine monatliche Rechnung per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Adresse aus. Änderungen der Rechnungs-E-Mail-Adresse sind marta in Textform an partner@marta.de mitzuteilen.

4.  Nutzung der Plattform und Mitwirkungspflichten des Agentur

4.1     Nutzung der Plattform

4.1.1   Nach Angabe aller von marta erfragten Daten und erfolgter Registrierung bzw. Nutzerkontenerstellung nach vorheriger Bestätigung der Nutzungsbedingungen ist die Agentur zur Inanspruchnahme der Plattform im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen berechtigt. Die Inanspruchnahme der Plattform durch eine Agentur setzt die Zahlung des unter Ziffer 3 aufgeführten Nutzungsentgelts durch die Agentur an marta voraus. Die Agentur ist insoweit berechtigt, über die Plattform, selbst akquirierte Betreuungsinteressenten bzw. Auftraggeber mit deren Einverständnis in die Plattform einzupflegen und für diese den jeweils individuellen Anforderungen entsprechende Betreuungskräfte herauszusuchen.

4.1.2   Die Agentur hat auf der Plattform die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Beauftragung Inhalte (persönliche Angaben, u.a. auch für die Bedarfsanalyse, Texte und Fotos) des jeweiligen Betreuungsinteressenten bzw. des Auftraggebers oder der Betreuungskraft - je nachdem, auf welcher Seite sie tätig wird - hochzuladen, zu veröffentlichen und zu verändern. Soweit die Agenturen hierbei personenbezogene Daten verarbeiten, finden die Regelungen in Ziffer 8 zum Datenschutz Anwendung.

4.1.3   Die Betreuungsinteressenten bzw. die Auftraggeber können für die Betreuungskraft, mit der sie bzw. ihr Auftraggeber ein Betreuungsverhältnis eingegangen sind, eine Bewertung und ergänzende Beschreibungen abgeben. Diese Bewertungen werden im Zusammenhang mit den jeweiligen Nutzerprofilen veröffentlicht. Auch die Agentur kann stellvertretend eine Bewertung von Betreuungskräften abgeben, soweit diese Bewertung mit dem Auftraggeber bzw. dem Betreuungsinteressenten abgestimmt wurde.

4.1.4   marta ist berechtigt, Inhalte der Agentur von der Plattform zu löschen oder diese zu sperren, wenn sie gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstoßen. Soweit möglich und zumutbar, wird marta die betroffene Agentur davon zuvor in Kenntnis setzen und ihr Gelegenheit zur Abhilfe geben.

4.1.5   marta ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die marta einen Einfluss hat. Marta ist es unbenommen, den Zugang zu der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen, unsittlichem oder unzuverlässigem Verhalten, fehlender Qualifikationen, Nichterfüllung eines über die Plattform abgeschlossenen Dienstleistungs- oder Franchisevertrages und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

4.1.6   marta ist berechtigt, die auf der Plattform bereitgestellten Dienste jederzeit technisch weiterzuentwickeln, zu modifizieren oder um zusätzliche Funktionalitäten zu ergänzen. Für neu eingeführte oder erweiterte Funktionen kann marta ein gesondertes Nutzungsentgelt erheben. Über entsprechende Änderungen sowie die Einführung eines etwaigen zusätzlichen Entgelts wird die Agentur mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder durch ein Update der Nutzungsbedingungen informiert.

4.2 Mitwirkungspflichten der Agentur

4.2.1   Die Agentur muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere: die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform; das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist; das übermäßige Belasten der Netzwerksysteme.

4.2.2   Sollte es bei der Nutzung der Plattform bzw. ihrer Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird die Agentur marta von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen.Die Agentur informiert marta umgehend über Reklamationen, Vertragsstörungen oder sonstige relevante Ereignisse im Zusammenhang mit der Betreuungstätigkeit.

4.2.3   Die Agentur ist verpflichtet, jede zweckwidrige Nutzung der Plattform zu unterlassen und hat jegliches Verhalten zu vermeiden, das geeignet ist, das Ansehen von marta oder die Funktionsfähigkeit der Plattform zu beeinträchtigen.

4.3.     Sonderfälle

4.3.1   Sollte sich bei der Erstellung des Profils eines Betreuungsinteressenten bzw. einem Auftraggeber herausstellen, dass dieser bereits auf der Plattform registriert ist, so hat marta stets Vorrang, was die Vermittlung einer Betreuungskraft über die Plattform betrifft. Voraussetzung ist, dass innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat bereits Gespräche (telefonisch oder E-Mail) mit dem Betreuungsinteressenten bzw. dem Auftraggeber stattgefunden haben. Sollte dies nicht der Fall sein, übergeht das Recht zur Vermittlung einer Betreuungskraft über die Plattform an die Agentur.

4.3.2   Sollte sich bei der Erstellung des Profils eines Betreuungsinteressenten bzw. einem Auftraggeber herausstellen, dass dieser bereits durch eine andere Agentur auf der Plattform registriert wurde, so entscheidet marta, welche Agentur zur Vermittlung einer Betreuungskraft über die Plattform berechtigt ist.

5.     Verbotene Handlungen

5.1   Die Agentur verpflichtet sich, im Rahmen der Plattform keine Tätigkeit zu entfalten oder Inhalte einzustellen, zu verbreiten, durchzuführen oder die Betreuungskraft zur Umsetzung von Aufträgen vertraglich zu verpflichten, welche gegen rechtliche Verbote, die guten Sitten, Rechte Dritter (zum Beispiel Marken-, Namens-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrecht) und/oder nachfolgend aufgeführte Regelungen verstoßen.

5.2   Verbotene Aufträge sind insbesondere: solche im Bereich der „Erotik“ oder „Pornografie“; Dienstleistungen, die gegen die Regelungen zum Schutze vor Schwarzarbeit, wie beispielsweise das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), das Jugendschutzgesetz oder datenschutzrechtliche Schutzvorschriften verstoßen.

5.3   Der Agentur sind darüber hinaus folgende Handlungen untersagt: die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien; sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung zu verschaffen und/oder diese zu verwenden; die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen; die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation, die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit); die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von auf dem Portal verfügbaren Inhalten, soweit dies nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet oder als Funktionalität auf der Plattform ausdrücklich zur Verfügung gestellt wird;

5.4   Sollte die Agentur eine illegale, missbräuchliche, gegen das Nutzungsverhältnis verstoßende oder sonst wie unberechtigte Nutzung der Plattform bekannt werden, so ist die Agentur verpflichtet, dies marta unverzüglich zu melden. marta wird den Vorgang dann prüfen und ggf. angemessene Schritte einleiten.

5.5   Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen ist marta berechtigt und ggf. auch verpflichtet, Aktivitäten der Agentur zu überprüfen und ggf. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft gehören.

5.6   marta verpflichtet sich, Familien, die von der Agentur auf der Plattform registriert wurden und mit einer durch den Partner vermittelten Betreuungsperson versorgt werden, während der Dauer des Vertragsverhältnisses nicht aktiv zu kontaktieren, um eine direkte Zusammenarbeit zwischen marta und der Familie zu initiieren. Hiervon ausgenommen sind Fälle, in denen eine ausdrückliche Zustimmung der Familie vorliegt oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Kontaktaufnahme besteht.

5.7   Der Agentur ist es untersagt, Betreuungspersonen, die auf der Plattform registriert sind oder über die Plattform vermittelt wurden, direkt oder mittelbar in eine Betreuungsbeziehung zu vermitteln oder selbst zu beauftragen, wenn die Durchführung der Betreuung vollständig oder teilweise unter Ausschluss von marta erfolgt. Dies gilt sowohl während der Laufzeit dieses Vertrags als auch für einen Zeitraum von sechs Monaten nach dessen Beendigung. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt marta zur außerordentlichen Kündigung und zur Geltendmachung von Schadensersatz.Es ist der Agentur untersagt, technische, wirtschaftliche oder rechtliche Umgehungsgeschäfte durchzuführen, die darauf abzielen, das Vermittlungssystem von marta zu umgehen. Hierunter fällt insbesondere die Vermittlung einer Betreuungskraft an Dritte außerhalb der Plattform, nachdem initial ein Kontakt über die Plattform entstanden ist. Zudem ist die Weitergabe von Kontaktdaten oder Profilinformationen an Dritte zur Umgehung der Plattformverträge sowie der Abschluss von Verträgen mit Betreuungskräften, die darauf abzielen, die Betreuung außerhalb der Plattform fortzuführen, untersagt. 

5.8   Verstößt die Agentur schuldhaft gegen die vorherig genannte Abwerbeverbot oder für Umgehungsgeschäfte im Sinne dieser Nutzungsbedingungen durch, so verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe bis zu 10.000 EUR je Einzelfall. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Eine auf die Vertragsstrafe anzurechnende Schadensverrechnung erfolgt nicht.

5.9   Es genügt für die Feststellung eines Verstoßes, wenn marta durch geeignete Dokumente, Zeugenaussagen oder systematische Nutzungsauffälligkeiten einen hinreichenden Verdacht auf einen Umgehungsversuch oder eine Abwerbung dokumentieren kann. Die Agentur trägt im Streitfall die Beweislast für das Nichtbestehen eines Verstoßes. 

6.     Nutzungsrechte und Kontaktaufnahme

6.1   Die Agentur räumt marta ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, nicht-exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein. marta ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein. Die Agentur stellt zudem sicher und garantiert, dass sie zuvor die Zustimmung des Betreuungsinteressenten bzw. des Auftraggebers für die Einräumung der oben genannten Nutzungsrechte eingeholt und schriftlich dokumentiert hat. Der Nachweis über die Zustimmung zur Einräumung der Nutzungsrechte muss marta auf Nachfrage von der Agentur vorgelegt werden. Wird die Zustimmung des Betreuungsinteressenten bzw. dem Auftraggeber widerrufen, so teilt die Agentur marta dies unverzüglich mit und marta löscht diese Inhalte unverzüglich.

6.2   Die Agentur verzichtet auf das Recht auf Urheberbenennung.

6.3   Sämtliche Rechte an den Inhalten der Plattform liegen bei marta. Der Agentur ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Inhalten untersagt, die marta, andere Nutzer oder Dritte auf die Plattform hochgeladen haben. Die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe jedweder Inhalte der Plattform ohne Einwilligung von marta ist untersagt.

6.4.   marta ist berechtigt, die Kontaktdaten des Betreuungsinteressenten bzw. des Auftraggebers zur Kontaktaufnahme zu verwenden, sofern eine vorherige Einwilligung des Betreuungsinteressenten bzw. des Auftraggebers vorliegt. Die Agentur versichert und garantiert, dass die Betreuungsinteressenten bzw. die Auftraggeber die Einwilligungserklärung als eigene Erklärung abgeben und die Agentur lediglich als Bote zur Abgabe dieser Erklärung im Rahmen der Beauftragung einsetzen. Die Agentur versichert und garantiert, dass die Betreuungsinteressenten bzw. die Auftraggeber die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben (https://www.marta.de/datenschutzrichtlinie). Die Einwilligung kann jederzeit  über die in der Datenschutzerklärung genannten Kontaktdaten (https://www.marta.de/datenschutzrichtlinie) widerrufen werden.

7.     Laufzeit, Kündigung

7.1     Laufzeit

Der zwischen der Agentur und marta zustande gekommene Nutzungsvertrag besteht grundsätzlich auf unbestimmte Zeit.

7.2     Kündigung

7.2.1    Die Parteien haben das Recht, diese Vereinbarung schriftlich, mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende, zu beenden. Im Falle einer Kündigung der Nutzungsbedingungen zwischen marta und der Agentur, sollen bestehende Vereinbarungen zwischen Betreuungsinteressenten der Plattform marta und der Agentur wie jeweils vereinbart bis zum Ablauf der vertragsgemäßen Laufzeit weitergeführt werden.

7.2.2    marta behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen sofort zu kündigen, falls die Agentur ihren Verpflichtungen gemäß dieser Nutzungsbedingungen nicht nachkommt. marta kann die Vereinbarung außerdem kündigen, wenn die von der Agentur erbrachten Dienstleistungen unbefriedigend, unzureichend oder mangelhaft sind, oder bei jeglichem durch die Agentur verursachten Rufschaden von marta.

7.2.3.    Die Kündigung kann in Textform, das heißt durch Versand einer E-Mail, erfolgen.

7.2.4    Im Falle einer Kündigung verliert die Agentur den Zugang zur Plattform mit dem Ablauf der vertragsgemäßen Laufzeit. Zu diesem Zeitpunkt noch laufende individuelle Betreuungsvereinbarungen zwischen Betreuungskräften und Betreuungsinteressenten bzw. Auftraggebern werden ordnungsgemäß bis zum vereinbarten Ende der vertragsgemäßen Laufzeit fortgeführt. Sofern die Agentur von der Beendigung einer Betreuungsvereinbarung Kenntnis erlangt, wird diese marta umgehend darüber informieren.

7.2.5.    Mit Kündigung des Nutzungsvertrages durch den Nutzer/die Agentur oder marta endet das Nutzungsverhältnis. Unterstützungs- oder Vermittlungsleistungen durch marta sind sodann nicht mehr möglich. Erst durch Neuregistrierung gemäß Ziffer 2. kann der Nutzer/die Agentur ein erneutes Nutzungsverhältnis mit marta begründen.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt u.a. vor bei:Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung,wiederholtem Verstoß gegen Vertrags- oder Nutzungsbedingungen,schwerwiegender Verletzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.Gerät der Partner in Zahlungsverzug, ist marta berechtigt, nach zwei schriftlichen Zahlungserinnerungen innerhalb eines Zeitraums von sieben Kalendertagen den Zugang des Partners zur Plattform bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge vorübergehend zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung der Grundgebühr bleibt hiervon unberührt.Im Falle der Kündigung endet die Zugangsberechtigung zur Plattform zum Vertragsende. Offene Forderungen bleiben davon unberührt.

8.     Datenschutz und Datenzugang

8.1    Es entspricht den Qualitätsansprüchen von marta, verantwortungsbewusst mit den personenbezogenen Daten der Nutzer und der jeweiligen Agentur (nachfolgend: „personenbezogene Daten“) umzugehen. Die sich aus der Registrierung ergebenden personenbezogenen Daten werden von marta daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Leistungserbringung gemäß diesen Nutzungsbedingungen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt ist. marta wird die personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nur gemäß den gesetzlichen Vorgaben an Dritte weitergeben. Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen: https://www.marta.de/datenschutzrichtlinie

8.2     Hierüber hinaus verwendet marta die besonderen Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten) nur, soweit der Nutzer hierin ausdrücklich eingewilligt hat. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit durch Mitteilung an privacy@marta.de widerrufen werden.

8.3    Sofern die Agentur im Rahmen der Nutzung der Plattform eine datenschutzrechtliche Einwilligung für die Nutzer abgibt, gilt folgendes: Die Agentur versichert und garantiert, dass die Nutzer die Einwilligungserklärung als eigene Erklärung abgeben und die Agentur lediglich als Bote zur Abgabe dieser Erklärung im Rahmen der Beauftragung einsetzen. Die Agentur versichert und garantiert, dass die Nutzer die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben (https://www.marta.de/datenschutzrichtlinie). Die Einwilligung kann jederzeit über die in der Datenschutzerklärung genannten Kontaktdaten (https://www.marta.de/datenschutzrichtlinie) widerrufen werden.

8.4    Auch marta hat Zugang zu den personenbezogenen Daten der Nutzer und der Agentur, welche diese bei der Registrierung und Anlegung eines Nutzerkontos sowie im Rahmen der Bedarfsanalysen angeben. In welchem Umfang marta personenbezogene Daten verarbeitet und welche Kategorien personenbezogener Daten betroffen sind, lässt sich der Datenschutzrichtlinie entnehmen, die unter https://www.marta.de/datenschutzrichtlinie abgerufen werden kann. Diese enthält auch Angaben dazu, ob und inwiefern marta personenbezogene Daten Dritten zur Verfügung stellt. Dies geschieht grundsätzlich nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

8.5    Die Agentur verpflichtet sich, nach Beendigung dieser Vereinbarung Aufzeichnungen und Daten im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen gemäß den gesetzlich geltenden Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und zu pflegen (z.B. nach § 147 AO bis zu 10 Jahre).

8.6.    Die Agentur und marta werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO, beachten. Die Agentur und marta sind jeweils eigene Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

8.7.    Die Agentur stellt sicher, dass alle verbundenen natürlichen und juristischen Personen, derer sie sich im Rahmen der Auftragserfüllung bedient, ebenfalls alle unter unter diesem Abschnitt beschriebenen Anforderungen erfüllen.

9.     Vertraulichkeit

9.1    Die Agentur verpflichtet sich, alle Informationen über marta, seinen Kunden, Mitarbeiter, verwendete Verfahren, Preise, Methoden zur Kundenakquise, verwendete Strategien und Prozesse sowie alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Nutzungsbestimmungen zugänglich werden, vertraulich zu behandeln (nachfolgend “Vertrauliche Informationen”). Die Vertraulichen Informationen umfassen insbesondere, aber nicht abschließend: Name der Kunden und Patienten, Alter des Patienten, Geschlecht des Patienten, Kontaktdaten der Kunden, Adressdaten der Kunden, Zahlungsdaten der Kunden, Gesundheitsdaten der betreuten Personen, erforderliches Deutsch-Niveau für die Betreuungskraft, Schweregrad der Demenz bei einem Patienten, Mobilität des Patienten, Bilder im Bezug zu dem Betreuungsfall und der Unterkunft, Haushaltspflichten der Betreuungskraft, Unterkunftsangaben.

9.2    Die Agentur darf, die Vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige Zustimmung von marta verwenden oder die Verwendung davon gestatten, es sei denn, dies ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Agenten aus dieser Vereinbarung erforderlich. Die Agentur darf die Vertrauliche Informationen keiner juristischen oder natürlichen Person offenlegen oder die Offenlegung gestatten, es sei denn der Agent ist gesetzlich (oder auf Grund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung) zu einer Offenlegung verpflichtet.

10.     Haftung

10.1    Marta haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet marta nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet marta nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Agentur regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von marta.

10.2    marta haftet nicht:
- für unzutreffende Angaben durch die Betreuungskräfte, Betreuungsinteressenten bzw. Auftraggeber oder den jeweiligen Agenturen,
- für die konkrete Erbringung der Betreuungsdienstleistung der Betreuungskraft  gemäß der individuellen Betreuungsvereinbarung mit Betreuungsinteressenten bzw. Auftraggeber,
- für Schäden, die die Betreuungskraft beim Betreuungsinteressenten bzw. Auftraggeber verursacht; insoweit haftet allein die Betreuungskraft,
- für Schäden, die der Betreuungsinteressent bzw. Auftraggeber bei der Betreuungskraft verursacht; insoweit haftet allein der Betreuungsinteressent bzw. Auftraggeber.
- für Schäden, die die Betreuungskraft beim Betreuungsinteressenten bzw. Auftraggeber bzw. der Agentur verursacht und die aus Nichteinhaltung oder Nichtantritt der Betreuungsvereinbarung resultieren,
- für Fehler in Trainingsmaterialien oder fehler in der Partner App oder der Website.

10.3    Marta stellt auf der Plattform unter der Rubrik „Ratgeber“ Informationen zu verschiedenen mit ihrem Angebot zusammenhängenden Themenfeldern bereit. Es handelt sich dabei um unverbindliche und allgemeine Hinweise, die keine Rechtsberatung oder medizinische Beratung darstellen. Insofern übernimmt marta keine Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der einzelnen Artikel.

10.4    Die Haftung von marta für Datenverluste der Nutzer auf der Plattform ist auf denjenigen Schaden begrenzt, der auch bei regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer eingetreten wäre.

11.     Freistellungsanspruch

Die Agentur stellt marta und ihre Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen der Agentur im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform ergeben, die die Agentur zu vertreten hat. Darüber hinaus verpflichtet sich die Agentur, marta alle Kosten zu ersetzen, die marta durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

12.    Schlussbestimmungen

12.1    Sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Nutzung der Plattform abgegeben werden, in Schriftform oder per E-Mail abzugeben.

Die E-Mail-Adresse lautet:
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12.2    Änderungen der Kontaktdaten bleiben vorbehalten. Im Falle einer solchen Änderung wird marta den Nutzer hierüber in Kenntnis setzen.

12.3    Es können vertragliche Nebenabreden getroffen werden. Diese haben stets Vorrang und werden durch die Nutzungsbedingungen ergänzt.

12.4    Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von Lücken in den Nutzungsbedingungen.

12.5    Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit es sich bei der Agentur um einen Verbraucher handelt, haben gesetzlich unabdingbare günstigere Verbraucherschutzvorschriften, die am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Nutzers gelten, Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.

12.6    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, insbesondere weil es sich bei der Agentur um einen Kaufmann handelt oder dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Berlin.

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