Stationären und häuslichen Pflege

In Deutschland gibt es eine große Vielzahl an Formen der Pflege. Um die passende Pflegeform zu finden benötigt es neben der Feststellung des Pflegegrads auch eine gute Beratung. Bei der Wahl sollte auf jeden Fall die individuelle Situation der Betroffenen eine Rolle spielen. Im folgenden bieten wir Ihnen eine kurze Übersicht über die wichtigsten Betreuungsformen der stationären und häuslichen Pflege.

Aktualisiert :

July 7, 2022

Formen der häuslichen Pflege

Kommt eine stationäre Unterbringung nicht in Frage, ist die Pflege zu Hause die Alternative. Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Für tiefere Einblicke siehe Bundesgesundheitsministerium.

 

Ambulanter Pflegedienst

Wenn eine professionelle Unterstützung gewünscht ist, bietet sich die ambulante Pflege an. Die Pflegedienste kommen zu abgesprochen Zeiten zu den Betroffenen nach Hause und helfen bei bestimmten alltäglichen Aufgaben. Diese können zum Beispiel die Körperpflege, Aktivitäten oder individuelle Routinen sein. Somit kann eine Unterstützung im eigenen Heim gewährleistet werden. Die ambulante Pflege wird je nach Pflegegrad von der Kasse mit 689 Euro bis 1.995 Euro im Monat übernommen.


Häusliche 24 Stunden Pflege

Eine “rund um die Uhr Betreuung” kann ein ambulanter Pflegedienst nicht leisten. Hier kommen Betroffene gern auf private häusliche "Pflegekräfte" zurück. Diese wohnen für einen abgesprochenen Zeitraum mit der pflegebedürftigen Person im selben Haushalt. Zu beachten ist, dass die Betreuungskraft nicht jeden Tag 24 Stunden arbeiten wird, sondern die Aufgaben und Zeiten im Vorfeld abgesprochen werden. Dennoch ist sie da, falls sie außerhalb der Zeiten gebraucht werden sollte.

Die Finanzierung der “24 Stunden” Pflege kann teilweise über das Pflegegeld gedeckt werden. Je nach Fall kann auch die Verhinderungs- /Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Teile der Pflegeleistungen lassen sich auch jährlich von der Steuer absetzen.

Mehr dazu hier.


Behandlungspflege

Behandlungspflege ist eine medizinische Ergänzung zur häuslichen Betreuung. Medizinische Behandlungspflege wird zum Beispiel bei dem Umgang mit  Magen- und Darmsonden, Wundverbänden, Medikamenten, Zugängen und Infektionen eingesetzt. Diese Leistungen werden von behandelnden Ärzten verschrieben und von der Krankenkasse übernommen.


Falls sie auf der Suche nach einer passenden Pflegekraft für ihren Angehörigen sind, kontaktieren Sie und gern beiWir können Sie unverbindlich und kostenlos beraten und eine geeignete Betreuungshilfe finden.


Formen der stationären Pflege 

Es gibt verschiedene Arten der stationären Pflege, die für unterschiedliche Situationen geeignet sind. Es bestehen auch Möglichkeiten der Kombination dieser Formen.

Für weitere Informationen siehe Bundesgesundheitsministerium.


Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist ideal für Angehörige, die die Pflege selbst übernehmen und eine Auszeit brauchen. Es handelt sich um eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Die Höhe der Leistung von Kurzzeitpflege umfasst bis zu 1.612 Euro im Jahr und kann bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.


Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege tritt ein, wenn die private Pflegeperson verhindert ist (z.B. Krankheit, Urlaub). Hierbei übernimmt die Pflegeversicherung bis zu  6 Woche im Jahr die nachgewiesenen Kosten. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die häusliche Pflege über einen Zeitraum von mindestens 6 Monate übernommen hat. 

Weitere Informationen zum Verhinderungs- und Kurzzeitbudget finden Sie hier.


Tages- und Nachtpflege

Bei diesen Formen der Pflege handelt es sich um eine Teilstationäre Pflege in einer Tages- oder Nachtklinik. Sie dienen zur Ergänzung der häuslichen Pflege, beispielsweise eines einem Beruf nachgehenden Angehörigen. Somit kann die pflegebedürftige Person während den Arbeitszeiten stationär betreut werden und Aktivitäten nachgehen.


Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege meint eine durchgehende Unterbringung der betreuungsbedürftigen Person in einer entsprechenden Pflegeunterbringung. Hierbei zahlt die Pflegeversicherung pauschale Leitungen abhängig vom Pflegegrad. Grundsätzlich wird hier zwischen den Altenwohnheimen, den Altenheimen und den Pflegeheimen unterschieden. Oftmals findet man Kombinationen dieser Heimarten.  Anders als bei den anderen stationären Pflegeformen, kann hier die Versorgung und Betreuung vollständig übernommen werden.


Betreutes Wohnen

Das betreute Wohnen ermöglicht den Betroffenen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben. In betreuten Wohnanlagen haben pflegebedürftige Menschen ihren eigenen Wohnraum wahlweise mit Küche. Diese sind altersgerecht und barrierefrei. Zusätzlich gibt es Angebote Pflegeleistungen oder andere Dienste in Anspruch zu nehmen. Neben der eigenen Wohnung stehen Gemeinschaftsräume, Außenbereiche und Servicestellen zur Verfügung. Somit werden die jeweiligen Vorzüge eines eigenen Haushalts und einer Pflegeeinrichtung kombiniert.  

Bei vorliegenden Pflegegrad, können bestimmte Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden. Beispielsweise besteht im betreuten Wohnen auch ein Anspruch auf Pflegesachleistungen, Zuschüsse und den Entlastungsbetrag.


Bei weiteren Fragen können Sie uns gern bei marta kontaktieren.

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