Hinweis: Im Text wird aus Gründen der Lesefreundlichkeit der umgangssprachlich weit verbreitete Begriff „24-Stunden-Pflege“ verwendet. marta weist daraufhin, dass die über die Plattform vermittelbaren selbstständigen Betreuungskräften im Regelfall nicht über pflegerische Qualifikationen verfügen. Gleichzeitig ist es ennie ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass eine persönliche Tätigkeit nicht 24 Stunden am Tag erbracht werden kann.