Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege: Aktuelle Änderungen im Jahr 2024 und 2025

Mit dem Beginn des neuen Jahres ergeben sich erneut Veränderungen im Pflegebereich. Ab dem 01.01.2024 werden für bestimmte Pflegeleistungen höhere Beträge festgesetzt, während der Zugang zu anderen erleichtert wurde. Die maßgeblichen Änderungen sind auf die Pflegereform von 2023 zurückzuführen, nämlich das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

Bekannt aus der Presse

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Im Jahr 2024 stehen bedeutsame Veränderungen im Bereich der Pflege an. Pflegegelder sowie Pflegesachleistungen erfahren jeweils eine Erhöhung um 5%, gefolgt von einer weiteren Anhebung um 4,5% im Jahr 2025.

Bedauerlicherweise werden keine finanziellen Zuschüsse für Pflegekräfte gewährt, was dazu führt, dass Pflegeeinrichtungen weiterhin mit Personalunterbesetzung zu kämpfen haben. Dieser Mangel an Fördermitteln bleibt in der Pflegebranche ein generelles Problem.

Eine positive Entwicklung hingegen betrifft die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege, die von 6 auf 8 Wochen ausgedehnt wird. Dies bedeutet, dass Pflegebedürftige künftig mehr Unterstützung für die häusliche Pflege erhalten. Insbesondere Pflegevermittler wie beispielsweise marta profitieren davon, da sie ihre Betreuungsdienste weiterhin kostengünstiger anbieten können im Vergleich zu Pflegeheimen.

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